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Frage von Peter E. •

Frage an Michael Fuchs von Peter E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Fuchs

bezugnehmend auf den Artikel zu Sanktionen für Arbeitssuchende aus Bild Online:
http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/die-haeufigsten-hartz-iv-strafen-17488766.bild.html
und ihren diesbezüglichen Kommentar:

[„Wenn die Wirtschaft brummt, muss man von den Arbeitslosen verlangen können, dass sie angebotene Stellen auch annehmen. Wer vom Staat gefördert wurde, muss sich auch fordern lassen. Das heißt: Angebotene Arbeit muss angenommen werden, Termine bei den Arbeitsagenturen darf man nicht grundlos platzen lassen.“]

stellt sich für mich folgende Frage.

Wie stehen sie zu Sanktionen vor allem vor dem Hintergrund der Rechtssprechnung des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf die Novellierung der Nachvollziehbarkeit des Regelsatzes bei Arbeitslosengeld 2 / Grundsicherung für Arbeitssuchende..

[“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.]

[Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, (…).“]

Somit sind demnach Sanktionen jeglicher Art verfassungswidrig-sofern sie das soziokulturelle MInimum (was durch die Höhe der Grundsicherung definiert wird) unterschreiten.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Erner

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Sehr geehrter Herr Erner,

die langjährigen Erfahrungen mit Hartz IV haben uns viel gelehrt. Der früher starre Bestand an Langzeitarbeitslosen ist zurückgegangen. Doch nach wie vor bleiben einige Gruppen, die schwerer zu erreichen sind und die viel zu lange in Hartz IV bleiben. Unsere Arbeitsmarktpolitik mit Fördern UND Fordern ist daher richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB