Frage an Michael Fuchs von Hans D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Fuchs.
Laut Prognosekonzept der Übertragungsnetz Betreiber ÜNB vom 15. 10 10 ist die EEG Umlage in Kurzform ausgedrückt, wie folgt ermittelt worden.
Den Ausgaben für die Vergütung stehen die Einnahmen aus der Vermarktung ( zum jeweiligen Börsenpreis ) des EEG Stroms gegenüber. Aus der Differenz zwischen Börsenpreis und Vergütung, ergibt sich die Umlage, die derzeit 3,53 Cent beträgt. Nun gibt es ja durch Einspeisen von EEG Strom einen so genannten Merit Order Effekt , der den Börsenpreis nachweislich nach unten drückt , und somit den Abstand zur Vergütung größer und die Umlage höher werden lässt. Die neueste Untersuchung vom Fraunhofer Institut 28. Feb. 2011, hat ergeben, dass das in 2009 3,1 Milliarden Euro waren mit denen der EEG Strom Kosten mindernd Einfluss genommen hat. Wenn diese 3,1 Milliarden auf der Einnahmenseite für EEG Strom im letzten Jahr schon berücksichtigt worden wären, würde die Umlage derzeit schon bei etwa 2,5 Cent liegen. Der Terminmarkt hat mit der Höhe der Umlage absolut nichts zu tun. Das ist ausschließlich ein Planungsproblem der konventionellen Stromanbieter. Deshalb noch einmal meine Frage, bleiben Sie – nach der neuesten Merit Order Untersuchung - bei Ihre Behauptung die Umlage würde im nächsten Jahr 5 Cent betragen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Diehl
Sehr geehrter Herr Diehl,
die „konventionellen Stromanbieter“ wie Sie sie nennen, haben mit der Festlegung der EEG-Umlage nichts zu tun.
Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils für das folgende Kalenderjahr ist bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres veröffentlicht.
Die EEG-Umlage ist transparent zu berechnen aus der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen aus der Vermarktung des EEG-Stroms im Folgejahr und den prognostizierten Ausgaben (Vergütungszahlungen) im Folgejahr. Als Grundlage für die Berechnung der Einnahmen wird der durchschnittlichen Terminmarktpreises des aktuellen Jahres verwendet. Aus diesem Grund hat der Terminmarktpreis eine Auswirkung auf die Höhe der EEG-Umlage. Weicht die Prognose von den tatsächlichen Ergebnissen ab, fließt dies in der Berechnung der EEG-Umlage für das Folgejahr mit ein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB