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Michael Fuchs
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Frage von Martin Z. •

Frage an Michael Fuchs von Martin Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Fuchs,

angesichts der Ereignisse ein Fukushima werden sie laut taz mit den Worten zitiert: "Es ist nicht berechtigt, aus den Ereignissen in Japan Rückschlüsse auf die Nutzung der Kernenergie in Deutschland zu ziehen." Ich möchte Sie fragen, wie Sie zu einer solchen Aussage kommen? Die KKW in Japan werden de facto mit gleichen Technik und auf Basis ähnlicher Sicherheitsanfoderungen wie die deutschen betrieben. In Japan wie in Deutschland gibt es Vorkehrungen gegen Erdbeben und die Anlagen haben isch auch planmäßig abgeschaltet. Trotzdem droht jetzt ein GAU, weil eben nicht alle möglichen Umstände vorhergesehen werden können. Ich sehe also keinen Unterschied zwischen der Sicherheitslage japanischer und deutscher Kernkraftwerke. Wir müssen wohl oder übel (je nach politischer Sichtweise) aus den Vorgängen in Japan Rückschlüsse auf die auf die Nutzung der Kernenergie in Deutschland ziehen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zeise,

alle deutschen Kernkraftwerke werden auf einem im internationalen Vergleich hohen Sicherheitsniveau betrieben. Dies hat selbst die damalige rot-grüne Bundesregierung unterschrieben. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan halte ich jedoch die von der Regierung eingeleitete umfassende Sicherheitsüberprüfung in den nächsten drei Monaten für den richtigen Weg, auch wenn man betonen muss, dass ein Erdbeben gefolgt von einem Tsunami mit diesem Ausmaß wie in Japan in Deutschland nicht auftreten wird.

Die bisher unbestrittene Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke beruht auf der Einhaltung des Atomgesetzes, der auf dem Atomgesetz beruhenden Rechtsverordnungen und der erteilten Genehmigungen. Die Vorkommnisse in Japan haben jedoch gezeigt, dass Ereignisse auch jenseits der bisher berücksichtigten Szenarien eintreten können. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Sicherheitsannahmen und die technische Robustheit der Kraftwerke neu bewerten. Danach wird für jedes einzelne Kernkraftwerk in Deutschland, egal ob es vor oder nach 1980 ans Netz gegangen ist, zu entscheiden sein, ob und wenn ja welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen gefordert werden. Wenn die Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen entscheiden, neue Anforderungen nicht umzusetzen, werden die entsprechenden Kraftwerke auch nicht wieder ans Netz gehen bzw. abgeschaltet.

Gleichzeitig ist es vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse auch richtig zu prüfen, wie wir das Zeitalter der erneuerbaren Energien unter Gewährleistung einer sicheren, zuverlässigen, bezahlbaren und sauberen Energieversorgung schneller als im Energiekonzept vorgesehen erreichen können. Hier stellen sich dann aber auch etliche Fragen beispielsweise im Bereich der Versorgungssicherheit, der Kosten und der Netzinfrastruktur, die im Rahmen des dreimonatigen Moratoriums ebenfalls geklärt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB