Frage an Michael Fuchs von Joachim S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Mit welcher Berechtigung kann ein Landesparlament einen Minister im Amt halten, wenn er deutlich gefehlt hat ? Genügen da Abstimmungsmehrheiten oder gilt hier nicht das Recht als absolute Größe ? Machen sich Abgeordnete, die eine solche Abstimmung durchziehen, nicht auch der Rechtsbeugung schuldig ? Ich kann mich doch nicht ständig hinter der Immunität verstecken und offensichtliche Verfehlungen einfach durch Abstimmung unter den Teppich kehren. Wenn ich als leitender Angestellter einer Firma große große Geldsummen völlig falsch einsetze und unkontrolliert verplempere, werde ich sofort entlassen und muß für den Schaden haften. Warum ist das bei Ministern, Staatssekretären und leitenden Beamten nicht genau so ?
Sehr geehrter Herr Schubert,
vielen Dank für Ihren Beitrag vom 22. Januar. Da sich Ihre Anfrage offensichtlich auf ein Landesparlament bezieht, würde ich Sie bitten, Ihre Fragen direkt an den zuständigen Landtagspräsidenten oder die Landtagsverwaltung zu richten.
Prinzipiell stimme ich mit Ihnen überein, dass jeder, der sich etwas zu Schulden hat kommen lassen bzw. sich strafrechtlich verhalten hat, unabhängig von seiner Funktion oder Amt für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB