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Michael Fuchs
CDU
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Frage von Moritz L. •

Frage an Michael Fuchs von Moritz L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Fuchs

aus ihre Antworten meine ich zu entnehmen, das Sie ein Verfechter der parlamentarischen Demokratie sind, was ich Ihnen persönlich hoch anrechne. Die Legitimation der Politik durch Wahlen und die damit einhergehende Bindung des Volkes an die Entscheidungen der gewählten Vertreter, sollte meines erachtens nicht zu stark durch punktuelle Volksentscheide verwässert werden. Dies ist wichtig in Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Politik.

Eine Ausweitung von Volksentscheiden im Vorfeld, könnte der wachsenden Politikverdrossenheit in Deutschland jedoch entgegenwirken und dabei helfen "den Bürger" wieder an seine eigene Verantwortung heranzuführen. In wieweit sehen Sie neue Fragen am Horizont auftauchen, welche Sie am liebsten mit Rückendeckung des Volkes angehen würden? Warum nutzt die Politik nicht das Instrument "Volkentscheid" um die Zukunft zu gestalten anstatt angegangene Projekte im nachhinein aufwendig zu rechtfertigen?

Was halten Sie von der Aussage das die CDU im letzten Wahlkampf "trotz" Ankündigung einer Laufzeitverlängerung gewonnen hat und nicht "weil"?

In wieweit halten Sie es für gerechtfertigt die Laufzeiten der AKW´s zu Verlängern ohne die Sonderabschreibungen in den Bilanzen der Atomkraftwerke, welche im Zuge der vorangegangenen Laufzeitverkürzungen sicherlich vorgenommen wurden, zu korrigieren?

Wie Sie bereits angesprochen haben wurden die "Lagerungskosten" bereits durch die Energieversorger eingepreist. Die von Ihnen angesprochenen Rücklagen belaufen sich meines Wissens auf mindestens 23 Mrd €. Inwieweit hat die Regierung bereits geplant dieses Geld Sinngerecht einzusetzen bzw. auszugeben? Wozu eine Brennelementesteuer, die logischerweise an den Verbraucher weitergeleitet wird, wenn das Geld bereits gewinnmindernd in den Bilanzen der Energieversorger steckt? Der Verbraucher hat doch bereits bezahlt, warum muss er dies nocheinmal tun?

Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Langwald,

meiner
Antwort vom 15. November können Sie meine Ausführungen zum Thema Volksentscheide auf Bundesebene entnehmen.

Ich glaube, dass die CDU bei der letzten Bundestagswahl aufgrund eines überzeugenden Wahlprogramms von der Mehrheit der Bevölkerung gewählt wurde. In unserem Programm haben wir uns zwar von Anfang an für eine moderate Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke ausgesprochen, gleichzeitig aber betont, dass wir den Weg der erneuerbaren Energien gehen wollen. Die Kernenergie übernimmt dabei nur eine Brückenfunktion.

Bilanzen werden von den Unternehmen erstellt und nicht von der Regierung korrigiert. Sofern oder soweit sich für die Bilanzen durch die Laufzeitverlängerung Änderungen ergeben sollten, muss dies im Rahmen der Bilanzierung durch die Unternehmen berücksichtigt werden. Darüberhinaus sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, korrekte Bilanzen zu erstellen.

Die Rückstellungen in den Bilanzen der Unternehmen für deren künftige Verpflichtungen wegen Entsorgungskosten können natürlich nicht von der Regierung verwendet werden: Erstens bleibt dies Geld der Unternehmen: den Rückstellungen stehen entsprechende Aktiva in den Unternehmensbilanzen gegenüber - die Unternehmen werden dies zu gegebener Zeit verwenden müssen, um ihre Entsorgungs-Verpflichtungen zu erfüllen. Zweitens muss dieses Geld natürlich bei den Unternehmen vorhanden bleiben - die Regierung kann es daher nicht „sinngerecht einsetzen“, das Geld würde fehlen, wenn die Verpflichtung zu erfüllen ist, für die die Rückstellungen gebildet wurden.

Die Kernbrennstoffsteuer dient nicht der Finanzierung der Entsorgungskosten, die von den Rückstellungen abgedeckt werden. Nach der Gesetzesbegründung dient sie der Haushaltskonsolidierung und der Finanzierung der Schließung der Schachtanlage Asse II.

Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass sie eine Weitergabe der Kosten der Kernbrennstoffsteuer an die Stromkäufer aufgrund des Preisbildungsmechanismuses an der EEX allenfalls in einer begrenzten Zahl von Fällen und dann in sehr begrenztem Maße für wahrscheinlich hält. Grundsätzlich bleibt es bei der Aussage, dass das Angebot von Kernenergie-Strom preisdämpfend wirkt, weil die Grenzkosten im Regelfall günstiger sind als die des so genannten Grenzkraftwerks, das den Preis an der EEX bestimmt. Die Existenz des Angebots von Kernenergiestrom sorgt so dafür, dass teurerer Strom nicht zum Zuge kommt, also nicht gekauft werden muss. Umgekehrt sorgt dieser Preisbildungsmechanismus aber dafür, dass trotz der Kernbrennstoffsteuer die Unternehmen keinen höheren Preis für ihren Strom an der Börse erzielen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB