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Frage von Frank N. •

Frage an Michael Fuchs von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Dr. Michael Fuchs!

Ich habe Ihre Diskussion mit Frau Lötsch bei Phönix verfolgt. Ich möchte mich bei Ihnen für die Duskussionskultur recht herzlich bedanken!!!!!! Leider ist es Gang und Gebe das man in den Diskussionsrunden Die Redner nicht mehr aussprechen lässt.
Ich habe aber trotzdem einige Fragen an Sie.
1. Die Abgeordneten bezeichnen sich gern als Volksvertreter. Leider empfinde ich diese bezeichnung als total falsch. Die Abgeordneten sind Vertreter der Parteien. Die Kandiataten werden alle von den Parteien vorgeschlagen auf Listen. Die Wähler haben keine Möglichkeit Ihre wirklichen Vertreter zu wählen. Das hat mit Demokratie nichts zu tun oder? Warum gibt es den sogenannten Fraktionszwang? Das Volk möchte nicht mehr von Abgeordneten gesagt bekommen was das Volk tun soll. dieses ist schon Parteiendikatur.

2. Was bedeutet der Satz im Grundgsetz " Die Macht geht vom Volk aus" wenn das Vilk nicht angehört wird?

3. Wie kann ein Gericht " Im Namen des Volkes" urteilen, wenn das Volk dagegen ist?

4. Warum werden im Vorfeld von Großprojekten keine Volksbefragungen durch geführt? Ist eine Sache gut dann wird die Bevölkerung auch "Ja" sagen. Kann man da nicht irgend welche Kriterien ins Grundgesetz bringen, ab wann das Volk befragt werden muss? Bei Kostenerhöhungen ab einen gewissen Prozentsatz sollte das Volk noch einmal befragt werden! Siehe Stuttgart 21,

5. Können Sie mir sagen, wie der Ermittlungstand von der LOVEPARADE in Duisburg ist? Was können Sie mir zu der Gewaltanwendung in Stuttgart sagen?

6. GORLEBEN: Warum werden die Kosten der "Abfallbeseitigung" vom Steuerzahler bezahlt und nicht vom Verursacher, also von der Energiewirtschaft. Jeder Privatbürger muss auch für seine Abfallbeseitigung aufkommen.

Ich finde die Demos in Stuttagrt, Hannover und Gorleben OK. Ich bin allerdings gegen Gewalt von beiden Seiten!!!!!!!! Provokatuere auf beiden Seiten sollten hinter Gitter!!!!!!!! Ohne wenn und aber.

Viele Grüße
Frank Neumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,

1. Wie Sie in Ihrem Beitrag schreiben, halten Sie die Bezeichnung „Volksvertreter“ für falsch. Die Mehrheit der Bevölkerung ist anderer Meinung und hat großes Vertrauen in den Bundestag. Der Bundestag samt den Bundestagsabgeordneten wird vom Volk gewählt und ist der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert werden. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages und seiner Abgeordneten sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Die Gesetzgebung ist in Deutschland Aufgabe der Parlamente. Der Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative im Bund. Laut Art. 38 Grundgesetz sind die Bundestagsabgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Von einer Parteiendiktatur kann also keine Rede sein.

2. Hätten Sie Art. 20 Grundgesetz vollständig wiedergegeben, hätten Sie bereits eine Antwort auf Ihre Frage bekommen. In Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz heißt es nämlich: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Das Grundgesetz versteht das Volk als Souverän, das durch besondere Organe der Gesetzgebung (eben Legislative, Exekutive und Judikative) vertreten wird. Diese Organe üben repräsentativ (!) für das Volk die Staatsgewalt aus. Das Volk hat dabei das Recht, die Gewalten durch Wahlen und Abstimmungen zu leiten. Damit folgt das Grundgesetz dem Prinzip der repräsentativen und mittelbaren Demokratie.

3. Die Formel „Im Namen des Volkes“ bedeutet nicht, dass der Inhalt der Gerichtsurteile dem Willen der Bevölkerung entsprechen müsste. Dieser Ausspruch unabhängiger Richter ist vielmehr Ausdruck dafür, dass die Rechtsprechung gemäß Art. 20, Abs. 2, Satz 1 Grundgesetz vom Volk ausgeht.

4. Art. 20 unseres Grundgesetzes besagt, das der Bürger indirekt durch Repräsentanten an der Ausübung staatlicher Herrschaft teilnimmt. Das bedeutet in diesem Zusammenhang eine durch Wahlen und Abstimmungen legitimierte Regierungsform mit Zustimmung des Volkes. Es bedeutet jedoch nicht Volksherrschaft bzw. Selbstregierung des Volkes.Besonders die plebiszitären Instrumentarien erfreuen sich zusehends großer Beliebtheit. Mit ihnen scheint ein Mittel gefunden zu sein, um das Unbehagen an der Politik ganz allgemein, den Parteien und politischen Institutionen aufzufangen. Doch sind die bestehenden Einflussmöglichkeiten umfassender und längerfristiger, als es der eigentliche Wahlakt suggeriert. Denn die Wahlberechtigten entscheiden nicht nur aktiv über die Verteilung der politischen Mandate für eine bestimmte Zeit, gleichzeitig legitimieren sie diese auch. Damit legitimiert die Wahl politische Herrschaft, kontrolliert die Regierenden und garantiert die Bindung der Politik an die Meinungen der Wähler. Sowohl Wähler als auch Nichtwähler üben folglich Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments aus und entscheiden über die Umsetzung politischer Programme in der künftigen Legislaturperiode. Somit bedeutet die Stimmabgabe weit mehr als die Entscheidung darüber, wer den künftigen Regierungschef stellt. Eine klare Zuweisung der politischen Verantwortung ist daher unabdingbar, denn nur so können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Doch muss den Bürgern auch bewusst sein, dass der Staat eben nicht jedes Problem lösen kann. Bei dem von Ihnen angesprochenen Fall in Stuttgart wird bereits seit mehr als zehn Jahren über das Für und Wider bei Stuttgart 21diskutiert. 11.500 Einsprüche seitens der Bürger wurden behandelt, 60 Alternativen geprüft. Seit Ende 2009 sind die Verträge rechtskräftig. Die Bahn hat die Genehmigung, aber auch die rechtliche Verpflichtung zu bauen.

5. Zu den Ermittlungen des Loveparade-Unglücks kann ich Ihnen nichts sagen. Dazu müssten Sie sich mit der ermittelnden Staatanwaltschaft in Verbindung setzen.

6. Ihre Aussage, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Steuermitteln bezahlt würde, ist falsch. Richtig ist, dass diese Kosten heute bereits im Strompreis enthalten sind. Der notwendige Aufwand für die Stilllegung der Kernkraftwerke wird in den Bilanzen der Unternehmen zurückgestellt. Die Kosten der Endlagerung werden zwar vom Bund vorfinanziert, unmittelbar dann aber den Abfallverursachern in Rechnung gestellt.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB