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Michael Fuchs
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Frage von WALDEMAR A. •

Frage an Michael Fuchs von WALDEMAR A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Fuchs,

da ihre Partei die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer erhöhen möchte,würde es mich sehr interessieren wie sie zu der Frage stehen,wie es mit den Arbeitnehmern aussieht die mit z.b 14-15 Jahren damals Beitragspflichtig wurden fortlaufend Beschäftig waren und mit 60 Jahren die 45 Jahre schon eingezahlt haben,nach ihren Berrechnungen wie ich z.b 50 jahre und 10 Monate Beitragspflichtig sein muss um ohne Abschlag in Rente gehen zu können.Habe mein Leben lang schwer als Bauschlosser Arbeiten müssen das nicht spurlos an einem vorbei geht.Wie würde es mit einer Lebensarbeitszeit aussehen,wer 45 Jahre Beiträge geleistet hat kann ohne Abschläge in den Wohlverdienten Ruhestand gehen.Wo ist die soziale Gerechtigkeit denen gegenüber die ihren Beitrag für das Allgemeinwohl geleistet haben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ablass,

vielen Dank für Ihren Beitrag auf abgeordnetenwatch.de. Ich stimme mit Ihnen überein: Wer viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte die Möglichkeit haben, nach einer gewissen Zeitspanne abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Allerdings ist dies nicht allen Beschäftigten möglich. Oftmals wird die Zeitspanne durch verschiedene Faktoren wie Wehrdienst, Ausbildung, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit unterbrochen. Hinzu kommt, dass sich die Bevölkerungsstruktur in Deutschland aufgrund des demographischen Wandels verändert. Die Menschen werden älter. Langfristig gesehen gibt es immer weniger junge Menschen. Würde man das Renteneintrittsalter nicht erhöhen, würde das auf lange Sicht zu einer untragbaren Belastung unseres Rentensystems und insbesondere der jüngeren Generation führen.

Um Härten für Versicherte mit besonders langjähriger und regelmäßig belastender Berufstätigkeit abzufedern, wurde bereits 2008 eine neue Altersrente eingeführt: Wer mindestens 45 Jahre seinen Pflichtbeitrag gezahlt hat, kann auch weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Damit wird die langjährige Beitragszahlung als Teil der individuellen Lebensleistung anerkannt. Und das zu Recht, wie ich finde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB