Frage an Michael Fuchs von Hans T. bezüglich Wirtschaft
Brennelementesteuer - Kosten der Entsorgung
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
aufgrund der Diskussion über die Brennelementesteuer wurde mir erst bewusst, dass scheinbar die Entsorgungskosten für die Brennelemente sowie ersetzte radioaktive Bauteile NICHT von den Betreibern der Kraftwerke getragen werden.
Ist diese Annahme zutreffend und wenn ja, warum werden die Kosten nicht nach dem Verursacherprinzip von den Kraftwerksbetreibern bzw. letztlich den Stromverbrauchern getragen? Wird so per Kernenergie erzeugter Strom nicht künstlich und fälschlich verbilligt?
Mit Dank für Ihre Antwort im Voraus. H.Textor
Sehr geehrter Herr Textor,
vielen Dank für Ihren Beitrag zum Thema Entsorgungskosten. Entgegen Ihrer Behauptung sind Kernkraftwerksbetreiber hierzulande laut Handels- und Atomgesetz zur Bildung von Rückstellungen zum Rückbau der Anlagen verpflichtet. Dies umfasst die Kosten für die Stilllegung von Kernkraftwerken, die erwarteten Kosten des Nachbetriebs, der Demontage sowie der Entsorgung radioaktiver Stilllegungsabfälle inklusive Endlagerkosten sowie die Kosten für die Entsorgung/Endlagerung der Brennelemente und der radioaktiven Betriebsabfälle. Insofern sind die Kosten für die Entsorgung bereits eingepreist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB