Frage an Michael Fuchs von Silke S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
heute entnahm ich den Nachrichten, dass Sie Bundeswirtschaftsminister Brüderle zugestimmt hatten, der eine Abschaffung der Rentengarantie forderte.
Ich verstehe nicht, wie Sie diese lt. SWR3 Meldung als ungerecht bezeichnen können.
Ich möchte Sie fragen ob Sie sich noch erinnern, dass unter Herrn Riester der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt wurde. Laut Wikipedia hat diesem auch die CDU/CSU zugestimmt.
Dafür hat Herr Riester allerdings die sog. Riesterrente eingeführt. Die Förderung dieser bezahlen wir alle, aber nicht alle können sich diese leisten. Ich als Verkäuferin bezahle so einem Millionär seine private Rentenversicherung mit. Finden Sie das gerecht? Die Riesterrente können sich gerade diejenigen nicht leisten, für die sie angeblich eingeführt wurde. Sie sollte ja Altersarmut verhindern. Wie will die CDU/CSU erreichen, dass sich auch Gering-und Normalverdiener dieser private Altersabsicherung leisten können?
Zum anderen wundert es mich, warum die Politik nur immer die Rentner im Blick hat. Ich meine, die Berufsbeamten und die daraus entstehenden Pensionäre haben viel mehr Privilegien. Soweit ich mich recht erinnern kann, gab es in 2008 eine Rentenerhöhung- bzw. anpassung von 1,1%.
Für Pensionäre aber gab es 2,2%. Warum werden Beamte und Pensionäre derart bevorzugt?
Und eine letzte Frage: ich befürchte, dass die Renten nicht mehr reichen werden, in 20 o. 30 Jahren die jetztigen Niedrigverdiener mit genug Altersrente abzusichern. Ich sehe die Gefahr, dass dann die sog. Altersgrundsicherung aufgrund der vielen Hilfebedürftigen gesenkt wird.
In den Niederlanden gibt es Mindestrenten. Warum werden diese in Deutschland nicht eingeführt?
Finanzieren könnten man das über das "Schweizer Modell". Dort bezahlen alle Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Aber man erhält nur Renten bis zu einer gewissen Höhe.
Das würde in Deutschland wohl Sozialismus genannt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Silke Sorbello
Sehr geehrte Frau Sorbello,
für die Union steht unverrückbar fest: Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, der hat auch Anspruch auf eine angemessene Rente. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet ist, wollen wir wegen des demographischen Wandels die Voraussetzungen für eine längere Teilhabe Älterer am Erwerbsleben verbessern. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP haben wir uns daher darauf verständigt, den Wegfall der beruflichen Altersgrenzen zu prüfen, denn schon heute ist die überwiegende Mehrheit der Bürger bis ins hohe Alter körperlich und geistig fit. Ihre Bereitschaft sich zu engagieren und zu beteiligen gilt es zu fördern.
Seit 2002 fördert der Staat unter bestimmten Bedingungen die private zusätzliche Altersvorsorge mit finanziellen Zuschüssen (Riester-Zulagen) bzw. mit Extra-Steuerersparnissen. Das macht das notwendige Sparen für später bedeutend einfacher, lohnender und zuverlässiger. Die Bundesregierung bekennt sich zu dieser staatlich geförderten Altersvorsorge. Bereits jetzt nutzt eine Vielzahl von Menschen diesen Weg, um private Vorsorge zu betreiben. So sind bislang mehr als 13 Millionen Verträge abgeschlossen worden. Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben folgende Personen: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Bezieher von Arbeitslosengeld, Bezieher von Krankengeld, ALG-II-Empfänger, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird sowie Beamte, Richter und Soldaten und diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Darüber hinaus werden wir prüfen, ob finanziell darstellbar ist, weiteren Personengruppen, insbesondere Selbständigen, den Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge zu ermöglichen.
Dem Anfang Juni vorgestellten „Zukunftspaket für Deutschland“ können Sie entnehmen, dass bspw. in der Verwaltung gespart wird. Durch den Verzicht auf die geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes für Beamte für das Jahr 2011 werden die Bezüge um 2,5 Prozent abgesenkt. Bis 2014 sollen darüber hinaus mehr als 10.000 Stellen dauerhaft abgebaut werden, ohne dass dadurch die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Frage gestellt wird. Vielmehr bedeutet dies auch eine Anpassung des öffentlichen Dienstes an die demographische Entwicklung.
Zu Ihrer letzten Frage: Deutschland verfügt über einen hoch entwickelten Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist in Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz festgeschrieben. Das Sozialstaatsprinzip ist somit Verpflichtung unserer Politik! Der Staat hat dabei die Existenzgrundlagen seiner Bürger zu sichern und für den Ausgleich zwischen den sozial Schwachen und den Starken zu sorgen. Mit der Absicherung des Alters und der wichtigsten Lebensrisiken - wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit - wird das Gebot der Sozialstaatlichkeit umgesetzt. Wesentliche Elemente des Sozialstaats sind die gesetzlichen Sozialversicherungen. Darunter ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik. In ihrer mehr als 100-jährigen Geschichte haben sich die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur maßgeblichen Grundlage für ein finanziell gesichertes Alter entwickelt. Somit ist die Rente sozial ausgewogen, weil sie den Schutz durch eine starke Generationen übergreifende Solidargemeinschaft bietet. Nach dem Erwerbsleben ersetzt die Rente im Alter das Arbeitsentgelt und trägt somit entscheidend zu einem gesicherten Lebensabend bei. Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand spielen für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung - anders als bei privaten Versicherungen - keine Rolle. Für die Gemeinschaft besonders wichtige Lebensphasen, zum Beispiel die Kindererziehung, werden mit abgesichert. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet aber nicht nur soziale Sicherheit im Alter, sondern auch schon während der Erwerbsphase - in Form von Rehabilitationsleistungen oder Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Zudem werden Hinterbliebene beim Tod des Ehepartners beziehungsweise des Lebenspartners bei eingetragener Lebenspartnerschaft durch die Hinterbliebenenrente oder beim Tod eines Elternteils durch die Waisenrente unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB