Frage an Michael Fuchs von Linda F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr gehrter Herr Dr. Fuchs
können Sie für Schüler/in in der Ausbildung zum / zur Physiotherapeuten/in, Logopäden/in, Ergotherapeuten/in, Kosmetiker/in .... zur Verbesserung der finaziellen Lage beitragen? Es wäre sehr schön für uns Schüler wenn wir den selben Status hätten wie Studenten, z.B. Stundententicket bzw wie in NRW das Ticket wo man als Student umsonst in ganz NRW fahren kann, ein höhres Bafög für Schüler bzw für Ältere Schüler höhren Bildungskredit.
Mit freundlichen Grüßen
Linda Franken
Liebe Frau Franken,
in der fast 40jährigen Geschichte des BAföG ging es den Beteiligten stets darum, Chancengerechtigkeit in der Bildung zu sichern und finanzielle Hürden auszuräumen, an denen individueller Bildungsaufstieg und Studienerfolg scheitern kann. Die Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung ist zusammen mit der Sicherung des BAföG Kernbestand des Bildungsfinanzierungskapitels der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP. Für mich ist dabei besonders wichtig, dass kein junger Mensch auf eine qualifizierte Ausbildung aus bloßer Finanznot verzichten oder sich gezwungen sehen muss, in einen nicht gewollten Ausbildungsgang auszuweichen.
Das momentan zur Beratung anstehende 23. BAföG-Änderungsgesetz sieht noch für 2010 spürbare Verbesserungen innerhalb der geltenden BAföG-Struktur vor. Dazu gehört u.a. auch, dass Schülern und Studierenden möglichst optimale persönliche Ausbildungsbedingungen ermöglicht werden sollen. Dazu sollen die Mittel für den Lebensunterhalt angepasst werden und die BAföG-Bedarfssätze um 2 % angehoben werden, um vorausschauend auch die weitere Entwicklung der Lebenshaltungskosten frühzeitig zu berücksichtigen. Zugleich werden die Sozialpauschalen an die aktuellen Sozialversicherungsbeitragssätze angepasst und private Altersvorsorge durch staatlich geförderte Riester-Renten anrechnungsfrei gestellt.
Ferner sollen die Rahmenbedingungen für Auslandsmobilität im BAföG auch für Schüler verbessert werden. Zum einen können bestimmte Ausbildungsstätten wie Fachschulen ihren Schülern bislang keine im Ausland mit BAföG förderungsfähigen Ausbildungs- oder Praktikumsaufenthalte bieten. Zum anderen gibt es zunehmend Probleme beim klassischen „Schüleraustausch“ an allgemeinbildenden Schulen mit 12 Schuljahren bis zum Abitur. Im Interesse der Stärkung der internationalen Kompetenz sollte hier förderungsrechtlich auf eine grundsätzliche Anrechenbarkeit des Auslandsaufenthalts auf die Inlandsschulausbildung verzichtet werden.
Schüler an Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Schulausbildung mindestens zwei Jahre dauert und einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt, sind zwar grundsätzlich BAföG-berechtigt. Mehrkosten auswärtiger Unterbringung werden für sie aber trotzdem nur berücksichtigt, wenn die auswärtige Unterbringung zwingend ist, weil bspw. keine entsprechende Schule vom Elternhaushalt aus zu erreichen ist. Diese bedarfssatzmäßige Beschränkung abzuschaffen stellt künftig alle nach BAföG überhaupt förderungsberechtigten Auszubildenden hinsichtlich der Möglichkeit gleich, selbst ihren Wohnort zu bestimmen. Der Prüfungs- und Nachweisaufwand bei Anträgen des betroffenen Personenkreises wird zugleich erheblich gesenkt. Konkret bedeutet das, dass künftig die Wohnkosten bei allen auswärts wohnenden Berufsfach- und Fachschulen vollumfänglich Berücksichtigung finden.
Sie sehen also, dass der unionsgeführten Bundesregierung gerade auch die Ausbildung der jungen Menschen sowie die Verbesserung ihrer finanziellen Lage sehr am Herzen liegt. Bzgl Ihrer Frage nach vergleichbaren Schülertickets bin ich allerdings der falsche Ansprechpartner. Dazu sollten Sie sich vielmehr an das für Sie zuständige Kultus- bzw. Schulministerium bzw. den Verkehrsverbund wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB