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Frage von Antje S. •

Frage an Michael Fuchs von Antje S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

die BILD-Zeitung hat 50 Behörden aufgelistet, die unnötig sind und schnell ohne einen Nachteil aufgelöst werden könnten. Die Sparmöglichkeiten wären enorm.

Aus der Quelle: http://www.bild.de/BILD/politik/2010/05/25/beamtenapparat-das-sind-die-ueberfluessigsten-behoerden/liste-der-sinnlosesten-50-aemter.html :

"BILD.DE NENNT DIE SCHLIMMSTEN BEISPIELE:

• Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (200 Mitarbeiter. Etat: 126 Mio. Euro). Schützt ein Monopol, das 1976 abgeschafft wurde. Fazit: „Überflüssig, gehört abgeschafft!”

• Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (1230 Mitarbeiter. Etat: 209 Mio. Euro) Plant staatlich, was Private besser und billiger können. Fazit: „Verschlanken! (auf Denkmalpflege, Raumordnung)”

• Bergamt Stralsund (18 Mitarbeiter. Etat: unklar) Erst 1990 gegründet, prüft im (weitgehend bergfreien) Land Mecklenburg-Vorpommern u.a. Kies- und Kali-Abbau. Fazit: „Besser zusammenlegen mit anderen Landesbergämtern!”

• Antidiskriminierungsstelle des Bundes (rd. 20 Mitarbeiter plus Beirat. Etat: 2,8 Mio. Euro) Kostet die Wirtschaft (Bürokratie, Prozesse) bis zu 1,73 Mrd. Euro. Fazit: „Überflüssig!”

• Deutscher Wetterdienst (2400 Planstellen. Etat aus Steuern: rd. 200 Mio. Euro). Sagt Medien und Wirtschaft auf Steuerzahlers Kosten, wie das Wetter wird. Macht private Konkurrenz kaputt. Fazit: „Privatisieren!”

• Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (200 Mitarbeiter. Personal-Etat: 16,7 Mio. Euro) Plant und verwaltet 9,6 Mrd. Euro Steuern für 1350 km Bundesfernstraßen (Ost-West) – was Private besser, schneller, billiger könnten. Fazit: „Privatisieren!”

• ZVS - Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (120 Mitarbeiter. Etat: 10 Mio. Euro) Behörden-Mammut, das Uni-Plätze zentral zuteilt, statt Universitäten die Auswahl zu überlassen. Folge: Chaos, Massen-Prozesse! Fazit: „Abschaffen!”"

Weiter in der Quelle.

Wieso werden diese unnützen Behörden nicht innerhalb von fünf Jahren abgeschafft?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schulz,

in einem Artikel der Bildzeitung vom 25. Mai dieses Jahres sind nach Ansicht der Bild die „schlimmsten Beispiele“ überflüssiger „Behörden“ aufgelistet. Als abschaffungswürdig genannt sind auf Bundesebene u.a. die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. Sicherlich haben solche Vorschläge einen gewissen Reiz, zumal auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, wofür diese „Behörde“ überhaupt zuständig ist. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich allerdings, das ein Großteil der Behörden gesetzlich geregelt ist.

Grundsätzlich richtet sich die Abschaffung von Behörden nach den Vorgaben der für die Bundesverwaltung maßgeblichen Bestimmungen der Art. 86 ff. Grundgesetz. Das Grundgesetz schreibt in bestimmten Fällen die Einrichtung von bestimmten Behörden durch Bundesgesetz vor. In solchen Fällen ist die Abschaffung der Behörde durch ein Bundesgesetz erforderlich. Zum Teil sind bestimmte Bundesbehörden aber auch grundgesetzlich verankert. Eine Abschaffung bestimmter Behörden scheidet also nach geltender Rechtslage gänzlich aus, sofern das Grundgesetz ihre Existenz vorschreibt. Zur Abschaffung solcher Behörden bedürfte es einer Verfassungsänderung nach Art. 79 Grundgesetz.

Zur „Pflichtbehörde“ zählt beispielsweise das Auswärtige Amt mit seinem Verwaltungsunterbau, d.h. alle diesem Amt untergeordneten Behörden. Nach Art. 108 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz werden Zölle, Finanzmonopole, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und die Abgaben in Rahmen der Europäischen Gemeinschaften durch Bundesfinanzbehörden verwaltet. Eine vollständige Abschaffung dieser Bundesfinanzbehörden wäre verfassungswidrig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB