Frage an Michael Fuchs von Maria G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Fuchs,
Ich habe 2008 mein Studium abgeschlossen und direkt im Anschluß ein Kind bekommen. Da ich während der Studienzeit nur ein minimales Einkommen hatte, bekam ich nach der Geburt auch nur den Sockenbetrag von 300 € Elterngeld.
Meine Nachbarin ist Architektin und hat zur selben Zeit ihr Kind bekommen wie ich. Da sie vor der Geburt ihres Kindes über ein hohes Einkommen verfügte, bekam sie die vollen 1800 € Elterngeld.
Meine Nachbarin hat also 6 Mal so viel Elterngeld bekommen wie ich, nur weil ich vor der Geburt Studentin und sie schon im Berufsleben war.
Nun habe ich mich mal informiert:
Vor der Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 gab es das Erziehungsgeld. Nach dem damaligen Erziehungsgeld hätten sowohl ich als auch meine Nachbarin beide 300 € im Monat über einen Zeitraum von 24 Monaten bekommen.
Das heisst, durch die Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld habe ich nun 50% weniger bekommen als ich vor 2007 bekommen hätte. Dafür hat meine Nachbarin 600% mehr bekommen, als die vor 2007 bekommen hätte.
Fazit: Die Einführung des Elterngeldes stellt Studentinnen, Hausfrauen, Arbeitslose und Geringverdiener viel schlechter als vorher, während es Eltern mit sehr hohem Einkommen massiv besser stellt als vorher.
Das Elterngeld ist also nichts anderes als eine massive Umverteilung von unten nach oben. Die reichen Eltern bekommen vom Staat mehr, auf Kosten der ärmeren Eltern, die vom Staat noch weniger bekommen.
Meine Frage an Sie: Was halten sie vom Elterngeld? Warum lässt sich Frau von der leyen seit jahren für ein Einführung des Elterngeldes feiern, obwohl das eines der unsozialsten Gesetze der letzten Jahre war?
Sind ärmere Eltern weniger unterstützenswert als reichere Eltern? Müsste es nicht eher umgekehrt sein?
Mit freundlichen Grüßen
Maria Geisner
Sehr geehrte Frau Geisner,
vielen Dank für ihren Beitrag auf abgeordnetenwatch.de.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67% des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67% von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld, um den Arbeitsanreiz zu erhalten: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein 0,1 Prozent.
Seinerzeit wurde das Bundeserziehungsgeld abgeschafft, zu Recht wie ich finde, denn das Erziehungsgeld hat keine Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf herstellen können und Familien nicht nachhaltig gesichert.
Als Wirtschaftspolitiker - ich bin kein Familienpolitiker - bitte ich Sie, weitere fachspezifische Fragen direkt an das von Bundesministerin Dr. Kristina Schröder geleitete Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu stellen. Ihr Wahlkreisabgeordneter kann Ihnen vielleicht ebenfalls behilflich sein. Vielleicht kann Ihnen aber auch folgende Internetseite bei Fragen zum Elterngeld weiterhelfen:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html
*Mit freundlichen Grüßen*
Dr. Michael Fuchs MdB