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Frage von Dirk J. •

Frage an Michael Fuchs von Dirk J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Moin Moin Michael Fuchs,
warum wurde der Artikel 146 des Grundgesetzes, nach 20 Jahren Deutscher Einheit, noch immer nicht umgesetzt?
Und wann wird der Artikel 146 des GG umgesetzt?

MfG D. Jensen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jensen,

das Grundgesetz von 1949 war als „Provisorium“ gedacht. Um seine Vorläufigkeit zu betonen, nahm man von der in Deutschland fest etablierten Nomination von Staatsgrundgesetzen als „Verfassungen“ Abstand und griff zu der eher ungewöhnlichen Bezeichnung als „Grundgesetz“. Die deutsche Einheit kam - das Grundgesetz blieb. Die Wiedervereinigung führte einen politisch und ökonomisch abgewirtschafteten Teil mit einem insgesamt erfolgreichen Westdeutschland zusammen. Das Grundgesetz war zum Exportschlager geworden. Binnenstaatlich hatte sich die einstige „Notverfassung“ längst vom Provisorium zu einem Stabilimentum entwickelt, war zum allseits anerkannten Ankerpunkt der politischen Existenz und Stabilität der Bundesrepublik und einem zentralen Moment ihrer Identität geworden.

Infolge des Einigungsvertrages wurde Art.146 GG geändert. Die Änderung bestand in einem Einschub, der - in Parallele zur Präambel - noch einmal die Geltung des Grundgesetzes für das wiedervereinigte Deutschland festhielt. Man kann und darf die Schlussbestimmung aber nicht als reinen Wiedervereinigungsartikel lesen, dem mit Eintritt derselben gleichsam der Gegenstand abhanden gekommen sei. Gleichzeitig ist das Grundgesetz keine „Verfassung“ auf Abruf. Es baut vielmehr eine normative Brücke von der alten zur neuen Ordnung. Was einst als Provisorium gedacht war hat sich mittlerweile als stabiles Instrumentarium erwiesen. Das Grundgesetz eröffnet weiterhin die Möglichkeit, „in freier Selbstbestimmung“ eine neue Verfassung zu schaffen, wenn die Bürger dies wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB