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Michael Fuchs
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Frage von Erna F. •

Frage an Michael Fuchs von Erna F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bitte
nochmals um exakte Trennung von Gleichstellung und Gleichberechtigung.
Gleiche Rechte führen nicht immer zur gleichen Stellung.
Dann dürfte es keine Reichen und Arme geben..... oder Abgeordetene und nicht Abgeortnete ... u.s.w.
Oder wollen Sie tatsächlich Kommunismus?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Floh,

als Unterfall des allgemeinen Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz garantiert Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Der Grundsatz der Gleichberechtigung steht einer rechtlichen Regelung, welche die objektiven biologischen und funktionalen Unterschiede von Mann und Frau entsprechend der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses berücksichtigt und dementsprechend differenziert, nicht entgegen.

Wie bereits erwähnt verfügt Art. 3 Abs. 2 Satz 2, dass „der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt“. Damit soll der Gleichberechtigungssatz des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 ergänzt werden, demzufolge „Männer und Frauen gleichberechtigt sind“. Gleichberechtigung im Sinne des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 bedeutet Rechtsgleichheit, d.h. Männer und Frauen sind „vor dem Gesetz gleich“. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 wie der spezielle Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 meinen also die Rechtsgleichheit und prinzipiell nicht die auch tatsächliche Gleichheit, d.h. die Gleichstellung im Bereich der realen Chancen (siehe auch: Schmidt-Bleibtreu, Hofman, Hopfau, Grundgesetz, Kommentar, 11. Auflage, München 2008, S. 209 ff.).

Insoweit unterscheiden sich Rechtsgleichheit und Chancengleichheit schon von Tatbestand wegen. Nach dem Grundgesetz wurzelt die Chancengleichheit im allgemeinen Freiheitsprinzip. Demnach basiert die Erreichung und Nutzung von Chancen im gesellschaftlichen Bereich auf dem allgemeinen Freiheitsgedanken (Freiheit als Chance und Freiheit als Recht zur Chancennutzung).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB