Frage an Michael Fuchs von Helmut H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
der geplante Ankaufes der Steuersünder-Daten läuft vordergründig zwar unter dem Thema Finanzen bzw. Steuern, aber ich habe einen Blick in das Strafgesetzbuches geworfen und nun drängen sich doch einige sehr wichtige Fragen auf.
In diesem Zusammenhang zitiere ich § 259 StGb:
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs, ich frage Sie,
1. Wie kann es sein, dass Gesetze nur noch Makulatur sind, weil für den Fiskus hier eine Gewinnspanne von mehreren tausend Prozent drin ist?
2. Warum ist die Regierung dieses Landes - zu der Sie gehören - nicht in der Lage, Ihre Ermittlungsbehörden mit dem entsprechenden Know-How und der erforderlichen Personalstärke auszurüsten?
3. Wie kann es sein,dass die deutsche Justiz wie selbstverständlich gegen die Gesetze verstößt, zu deren Durchsetzung sie eigentlich da ist und mich für den selben Tatbestand bis zu fünf Jahre einsperren würde ?
Können Sie mir das bitte erklären?
Mir fällt abschließend noch ein weitere "gute" Frage ein: Was wäre denn, wenn eine "anonyme" Arzthelferin oder Kassenangestellte mit Daten auftaucht, die einen groß angelegten Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken und dafür ein paar Milliönchen verlangen würde?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Heckner
Sehr geehrter Herr Heckner,
wie Sie meiner Antwort an Herrn Burger vom 8. Februar entnehmen können,
wäre meines Erachtens ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen
Deutschland und der Schweiz - ähnlich dem zwischen den USA und der
Schweiz - der geeignetste Weg, um an solche Daten heranzukommen.
Jeder Arbeitnehmer bekommt die Steuer hierzulande vom Lohn abgezogen und hat kaum Möglichkeiten, irgendetwas an seiner Steuerschuld zu verändern. Schleichen sich Menschen einfach davon, ist dies alles andere als ein Kavaliersdelikt und gehört bestraft! Auch wenn mir der Ankauf solcher Daten nach wie vor Bauchschmerzen bereitet, ist er momentan alternativlos.
Rechtlich steht dem Ankauf der Daten nichts mehr im Wege. Das haben die Experten des Bundesfinanzministeriums sorgfältig geprüft. Aus strafrechtlicher Sicht möchte ich Sie daher darauf hinweisen, dass der Vorwurf der Hehlerei unzutreffend ist. Es ist durchaus üblich, dass von den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen ihrer Ermittlungsmaßnahmen Belohnungen, die zur Ergreifung von Tätern führen, ausgesetzt werden. Um nichts anderes handelt es sich bei dem jetzigen Vorgang. Darin etwas Verbotenes zu sehen, geht an der Sache vorbei. Unabhängig davon möchte ich noch darauf hinweisen, dass Hehlerei nur an Sachen möglich ist, nicht aber an Daten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB