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Frage von Carsten G. •

Frage an Michael Fuchs von Carsten G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

In einer Pressemitteilung vom 29.1.2010 schreiben Sie zum Thema Mindeslohn im Postbereich: "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die Postmindestlohnverordnung für rechtswidrig zu erklären, ist aus wirtschafts- und mittelstandspolitischer Sicht eine gute Botschaft, sowohl für die Postdienstleister als auch für Verbraucher."

Und weiter: "Ich begrüße es daher nachdrücklich, dass einseitig monopolerhaltende und wettbewerbsverzerrende Mindestlöhne in dieser Branche nicht mehr gezahlt werden müssen, denn Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze."

Immerhin räumen Sie ein: "Eine faire Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss sichergestellt sein, doch dürfen Mindestlöhne nicht missbraucht werden, um Wettbewerb zu behindern."

Meine Frage: Was halten Sie für eine faire Entlohnung? In Euro und Cent ...

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Greiert,

vielen Dank für Ihren Beitrag bei abgeordnetenwatch.de. Oberste Maxime unserer Wirtschafts-und Arbeitsmarktpolitik ist der Erhalt und die Schaffung von insbesondere sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Für mich ist die Tarifautonomie ein Garant für die Stabilität unseres Wirtschafts- und Industriestandortes. Sie gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung! D.h., dass die Lohnfindung nicht verstaatlicht werden darf, sondern Aufgabe der Tarifpartner bleiben muss. Denn staatlich vorgeschriebene Mindestlöhne schwächen nicht nur das Wachstum der Wirtschaft, sie begünstigen auch die Schwarzarbeit und vernichten Arbeitsplätze.

CDU/CSU und FDP haben sich im Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, den Tarifausschuss zu stärken, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in der Pflicht zur Lohnfindung sind. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn wollen wir in diesem Zusammenhang bis Oktober des nächsten Jahres evaluieren, um zu prüfen, ob sie ggf. Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen im Wege stehen. Zugleich soll damit überprüft werden, ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten.

Grundsätzlich muss derjenige, der Vollzeit arbeitet, auch von seinem Einkommen leben können. Nach geltendem Recht sind sittenwidrige Löhne bereits verboten.

Das für ein menschenwürdiges Leben notwendige Einkommen sichert nicht ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn, sondern, wo dies erforderlich ist, eine Kombination aus fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen. Nicht der Staat, sondern die Tarifpartner müssen Löhne und Gehälter im Einvernehmen bestimmen. Das gilt auch für die unteren Lohngrenzen. Für mich gilt dabei aber: Wer arbeitet, muss mehr im Portemonnaie haben, als derjenige, der nicht arbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB