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Michael Fuchs
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Frage von Hans D. •

Frage an Michael Fuchs von Hans D. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Fuchs!

Eine Untersuchung im Auftrag des BMU aus 2007 hat ergeben, dass durch den „Merit Order“ Effekt an der Leipziger Strombörse – ausgelöst durch die Einspeisung von EEG Strom – eine Einsparung von 5 Milliarden Euro zu verzeichnen ist. Nach Abzug von 3 Milliarden, die als EEG Umlage im Strompreis enthalten sind, blieben laut dieser Untersuchung noch 2 Milliarden zu Gunsten der Verbraucher übrig. Wenn Sie in verschiedenen Zeitungen mit der Meinung zitiert werden, die Einspeisevergütung müsste drastisch gesenkt werden, weil sonst Milliarden auf die Verbraucher zu kämen, steht dies im Widerspruch zu der genannten Untersuchung. Meine Frage: Gibt es eine neuere Untersuchung, die Ihre Forderung rechtfertigt ???

Mit freundlichen Grüßen

Hans Diehl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Diehl,

vielen Dank für Ihren Beitrag vom 14. Januar dieses Jahres, in dem Sie Bezug auf eine Studie zur Einspeisung von EEG Strom nehmen.

Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) ist im Dezember 2007 in einem Positionspapier zu dem Ergebnis gekommen, dass die derzeitige EEG-Förderung der Photovoltaik zu einer gravierend unwirtschaftlichen Erzeugung von Solarstrom führt. In diesem Zusammenhang warnen sie vor der immensen impliziten Schuldenlast in Milliardenhöhe, die durch die Gewährung von garantierten Einspeisevergütungen für jeweils 20 Jahre auf der Allgemeinheit lastet. In ihrer Studie fordern die Autoren des RWI daher eine drastische Senkung der Höhe der Einspeisevergütungen. Die Studie „Photovoltaik: Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten“ finden Sie auf der Seite des RWI ( http://www.rwi-essen.de ). Darüber hinaus empfiehlt die Internationale Energieagentur (IEA) in ihrem Länderbericht Deutschland aus dem Jahre 2007 wegen der fehlenden Orientierung am Kriterium der Kosteneffizienz sogar die vollständige Abschaffung der Einspeisevergütungen für Photovoltaik.

Eine Überförderung der Solaranlagen muss meines Erachtens schleunigst abgestellt werden. Die aktuellen Fördersätze, die trotz gesunkener Herstellungskosten unverändert geblieben sind, belasten nicht nur die Verbraucher und die Wirtschaft mit zusätzlichen Stromkosten, sie behindern auch den technologischen Durchbruch. Die anstehende EEG-Novelle muss daher das Sinken der Herstellungskosten berücksichtigen. Mit dem damit einhergehenden Preisdruck würde der dringend notwendige Fortschritt bei der Leistungsfähigkeit bei Photovoltaik beschleunigt. Je stärker die Förderung für diese Anlagen sinkt, umso stärker wächst auch der Markt, denn entsprechend würden damit auch die Preise für Solaranlagen fallen.

Der Anteil der Sonnenenergie an der deutschen Stromversorgung liegt aufgrund der hier gegebenen klimatischen Bedingungen nach wie vor unter einem Prozent. Dies wird sich auch künftig nicht fundamental verändern. Indessen ergeben sich gerade auch für die deutschen Solarzellenhersteller künftig erhebliche Exportchancen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB