Frage an Michael Fuchs von Antje S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
wieso schafft die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht einfach den Solidaritätszuschlag ab?
Dieser sollte nämlich ursprünglich zeitlich begrenzt sein, ist aber inzwischen zu einer Dauereinrichtung geworden.
Sehr geehrte Frau Schulz,
die Union steht weiterhin zum Aufbau Ost. Auch in Anbetracht der durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten Haushaltsdisziplin werden wir in den nächsten Jahren nicht auf den Solidaritätszuschlag verzichten können. In den letzten Jahren haben wir viel dazu beigetragen, dass so manche Innenstadt wieder im alten Glanz erstrahlt. Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass in den neuen Bundesländern auch weiterhin eine international wettbewerbsfähige Wirtschaftsstruktur aufgebaut und diese langfristig und verlässlich gesichert wird.
Darüber hinaus möchte ich festhalten, dass mit der Vorlageentscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts keineswegs eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages verbunden ist. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solis kann allein das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abschließend entscheiden. Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts sollten wir zunächst einmal mit dem gebotenen Respekt abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB