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Frage von Mathias M. •

Frage an Michael Fuchs von Mathias M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Dr. Fuchs,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 25.09.2009 auf meine Frage vom 11.09.2009.

Auch ich sehe Wählen als ein Bürgerrecht an, dass ich immer wahrgenommen habe und auch in Zukunft immer wahrnehmen werde. (Wer nicht wählt, darf sich auch nicht über die Politik beschweren.)
Allerdings bin ich wie bereits gesagt im Zweifel bei der Erststimme.

Aber wenn die Abgeordneten laut dem Grundgesetzt nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, warum gibt es dann überhaupt den Fraktionszwang? Warum muss für einzelne Abstimmungen explizit eine Gewissensentscheidung mit namentlicher Abstimmung beantragt werden? (Dies war z.B. beim Zugangserschwerungsgesetzt der Fall.)

Was mit Abweichlern geschieht, die sich nicht der Fraktion unterwerfen, hat man bei der missglückten Wahl von Frau Ypsilanti in Hessen gesehen.

Ich bleibe bei meiner Frage: Warum soll ich meine Erststimme vergeben?

Zum von Ihnen angeschnittenen Thema der niedrigen Wahlbeteiligung möchte ich auch kurz etwas sagen.
Ich habe persönlich den Eindruck, dass die Politik nur vor Wahlen bemüht ist, dem Bürger nach dem Munde zu reden - zum Zwecke des Machterhalts.
In der Zeit dazwischen ist die Meinung von Lobbyisten und Wirtschaftsbossen wichtiger, als die Meinung des Volkes. Und dabei ist das Volk der Souverän des Staates. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."
Manchmal merke ich davon nicht viel. Z.B. wenn 134000 Bürger ihre Meinung in einer Petition kundtun und mit Kinderschändern auf eine Stufe gestellt werden.

Frau Merkel hat im TV-Duell gesagt, dass sie nicht nur Herrn Ackermann in das Kanzleramt einlädt, sondern viele verschiedene Leute. Sind da auch mal Handwerker, Friseusen oder Arbeitslose dabei?

Wie wollen Sie als Abgeordneter dem Volk seine Macht zurückgeben und diese den Wirtschaftsbossen und Lobbyisten entziehen?

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Müller

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