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Michael Fuchs
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Frage von Peter M. •

Frage an Michael Fuchs von Peter M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Fuchs,

fast jeder Deutsche ist Konsument irgendeiner Droge, sei es Koffein, Nikotin oder Alkohol (Medikamente mal ausgelassen). Hinzu kommt noch ein nicht unerheblicher Teil der Deutschen, welcher dem Konsum von Cannabisprodukten nicht abgeneigt ist. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass die ersten drei legal und toxisch (giftig) sind und Cannabis ist nicht toxisch (es gibt keine letale Dosis) und illegal. Wie ist ein Verbot unter Strafandrohung aus ihrer Sicht zurechtfertigen? Was will die CDU hiergegen unternehmen? Zu bedenken ist, dass ein großer Teil der Bevölkerung unnötig kriminalisiert und ins Abseits der Gesellschaft gedrängt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Michael Fuchs
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

ich habe persönlich keinerlei Vorbehalte bezüglich der Verwendung von Cannabis als Arzneimittel. Cannabis ist der lat. wissenschaftliche Name der Hanfpflanze und wird im Volksmund auch als Sammelbegriff für die aus Hanf hergestellten Rauschmittel, insbesondere Marijuana und Haschisch, verwendet. Gegen eine medizinische Verwendung von Substanzen, die eigentlich unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist nichts grundsätzliches einzuwenden. Sowohl bestehende internationale Abkommen zu Suchtstoffen als auch das deutsche BtMG sehen diese Ausnahme für Cannabisprodukte, im Fall des BtMG mit ausdrücklicher Bezugnahme auf die Sicherstellung der medizinischen Versorgung vor.

In Deutschland ist laut BtMG der Besitz von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf (wenn die Samen zum illegalen Anbau bestimmt sind) strafbar. Ausgenommen sind nur bestimmte Sorten, die auf einen künstlich stark erniedrigten THC-Gehalt hin gezüchtet wurden. Auch deren Anbau ist aber nur für Landwirte mit Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt.

Geringe Mengen Cannabis werden beim Fund beschlagnahmt, Verfahren deswegen müssen aber laut Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen eingestellt werden. Auch gilt dies nur bei Gelegenheitskonsumenten; ergibt sich aufgrund vorheriger Einstellungen der Eindruck, der Konsument sei Dauerkonsument, so kann dieser nicht mit einer Einstellung rechnen. Ebenso darf keine Fremdgefährdung durch Konsum in der Öffentlichkeit vorliegen.
Der Konsum für sich ist in Deutschland nicht verboten. Und es ist anerkannt, dass man auch konsumieren kann, ohne Drogen im gesetzlichen Sinne besessen zu haben. Das ist von praktischer Bedeutung, da aus diesen Gründen aus einem positiven Drogentest nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden kann - solange keine anderen strafbaren Umstände wie die berauschte Teilnahme am Straßenverkehr vorliegen.

Meiner Meinung nach ist ein Verbot im Rahmen der aufgezeigten gesetzlichen Möglichkeiten gerechtfertigt. Eine grundsätzliche Legalisierung des Besitzes von Cannabis oder Marihuana würde ich nach den jetzigen Erkenntnissen ablehnen, da die Auswirkungen des THC-Stoffes noch nicht ganz entschlüsselt sind. Man geht davon aus, dass schon der Konsum von kleineren Mengen an Cannabisprodukten im Vergleich zu Koffein, Nikotin oder Alkohol eine starke bewußtseinsverändernde und charakterschädigende Wirkung hat.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB