Sehr geehrter Herr Bloss! Kann radioaktiv kontaminiertes Metall nach der Behandlung durch Einschmelzen und Abtrennen der radioaktiven Schlacke noch Plutonium enthalten?
Sehr geehrter Herr Bloss!
Es ist Stand der Wissenschaft, daß radioaktives Metall aus dem Abriß von Atomkraftwerken auch nach der Behandlung durch Einschmelzen, dem Abtrennen radioaktiver Schlacke und anschließendem "Freimessen" den Alphastrahler Plutonium enthalten kann. Plutonium kann so durch die seit Jahren in Deutschland gängige Praxis ins Metallrecycling eingeschleppt werden und schließlich auch in Gebrauchsgegenständen des Alltags wie etwa Kochtöpfen enthalten sein.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Schwach- und mittelradioaktive Abfälle werden in Deutschland tiefengeologisch einlagert. Die vorgesehenen Endlager werden jedoch nicht für alle Abfälle ausreichen. Ein schnellstmöglichen Atomausstieg muss daher unsere größte Priorität sein, um möglichst viel radioaktiven Müll zu vermeiden.
Schwachradioaktives Material muss in einem Freigabeverfahren als unbedenklich eingestuft werden. In diesen Freigabeverfahren gibt es strenge Grenzwerte. Die Grenzwerte für Plutonium in Lebensmitteln wurden in der EU-Durchführungsverordnung 351/2011 zuletzt im April 2012 auf 1 bzw. 10 Bequerel pro Kilogramm stark abgesenkt. Zuvor galten länderspezifische Werte von bis zu 80 Bequerel pro Kilogramm.
Für die Sicherheit von Verbraucherprodukten, wie Kochtöpfen, und die Sicherheit von Lebensmitteln werden das Schnellwarnsystem (Safety Gate) und RASFF genutzt. Überschreitungen bestimmter Grenzwerte, auch bei Schwermetalle wie Plutonium, können daher zu Produktrückrufen führen. Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://ec.europa.eu/safety-gate/#/screen/home.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bloss