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Michael Arndt
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Frage von Frank B. •

Frage an Michael Arndt von Frank B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Arndt

Im September 2006 haben Sie vehement für das (Schand-)Straßenausbaubeitragsgesetz gestimmt!
Sind Sie weiterhin der Meinung, dass Bürgerabzuocke Ihre Aufgabe als Abgeordneter ist?

Bevor Sie das Märchen von der angeblichen Werterhöhung der Grundstücke erzählen, erklären Sie bitte, warum Sie mit der Gesetzesänderung vom Juli 2010 mit der Einführung von Teilstrecken
z. B. senatseigene Grundstücksnutzer (Schulen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften u. a.)
von dieser "Werterhöhung" ausschließen.
Sind Ihre eigenen Grundstücke es nicht wert werterhöht zu werden?
Ich zitiere Ihren Parteigenossen Karlheinz Nolte:
"Der weitere Ausbau der Straßen und der Infrastruktur Berlins wird nur möglich sein, wenn die Anlieger einen Beitrag zu diesen Kosten leisten"
Das Wahlvieh ist "Anlieger", die senatseigene Degewo lachender Dritter.
Was der Allgemeinheit nutzt muss auch von der Allgemeinheit bezahlt werden.!!!

Mit freundllichen Grüßen
Frank Bordasch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bordasch,

im Rahmen des Ausschusses für Bauen und Wohnen habe ich erst kürzlich eine Stellungnahme zum Straßenausbaubeitragsgesetz abgegeben. Im Inhaltsprotokoll BauWohn 16/70 vom 18. Mai 2011 können Sie meine Position wie folgt nachlesen:
„Dr. Michael Arndt (SPD) betont, dass seine Fraktion dieses moderne StrABG mit einem Höchstmaß an aktiver Bürgerbeteiligung für absolut notwendig halte. Es sei bürgerfreundlich. Ihn erstaune, dass die FDP dies der Bürokratie überlassen wolle. Das StrABG habe auch den Straßenzustand modernisieren und instandhalten sollen. Es habe immer die Gefahr bestanden, dass sich bestimmte Entsorger hinter der Hintertür einschlingerten. Dies habe man sukzessive abgebaut. Deswegen werde man eine Evaluierung machen. Ihn störe, dass jeder Bezirk ein anderes Regelsystem für dieses Gesetz habe. In der nächsten Wahlperiode müsse etwas an den Zuständigkeiten verändert werden. Es werde eine Novellierung an den Schwachstellen geben. Punktuell könne es auch zu Verschärfungen kommen, da die Evaluierung nicht nur in eine Richtung gehe.“

Herzliche Grüße
Ihr Michael Arndt