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Merle Spellerberg
Bündnis 90/Die Grünen
87 %
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Frage von Mathias S. •

Wie steht es um die rechtliche Gleichstellung von Vätern und Müttern?

Sehr geehrte Frau Spellerberg,

als Teil einer der Regierungsparteien ist es an dieser, die verfehlte vom Verfassungsgericht angeordnete Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Vätern umzusetzen.
Ist es auch in ihrem Interesse, als bekennende Verfechterin des Feminismus, dass grade emanzipierte Väter, die sich aktiv in die Familie, den Haushalt und die Kindererziehung einbringen (wollen), um so auch die Mutter zu entlasten und auch den Raum zu schaffen, dass diese sich auch außerhalb der Familie positionieren kann, rechtlich der Mutter gleichgestellt werden?
Ohne den Trauschein gelten Väter immer noch nicht als solche vor dem Gesetze, außer die Mutter stimmt dem zu oder ein Gericht spricht ihm das auf seine Kosten hin zu. Das ist meiner Meinung nach nicht, was die Gleichberechtigung ausmacht.

Vielen Dank für Ihren Input

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Das Engagement von beiden Elternteilen bei der Erziehung von Kindern muss sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich geschätzt werden. Wir Bündnisgrüne wollen, dass die Sorge in der Familie gemeinsam und gleichberechtigt getragen wird, und sehen darin eine wichtige Voraussetzung für Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass insbesondere Väter gleichermaßen Verantwortung für Kinder und ältere Generationen in der Familie übernehmen.

Väter, die aktiv das Leben in der Familie und die Erziehung mitgestalten, spielen eine wichtige Rolle im Leben von Kindern. Die Forschung zeigt, dass eine stärkere Beteiligung der Väter wie auch anderer Bezugspersonen in der Erziehung sich positiv auf die Entwicklung und Zufriedenheit von Kindern auswirkt. Neben den psychologischen und emotionalen Aspekten spricht auch dafür, dass Kinder, unabhängig von einer Trennung, von einer partnerschaftlichen Aufteilung der Arbeits- und Familienarbeit der Eltern profitieren.

Die Frage, wie sich die Eltern diese Verantwortung im Alltag aufteilen und dabei ihren Kindern gerecht werden, ist komplex und muss individuell beantwortet werden. Wir wollen niemandem ein Modell gesetzlich vorschreiben, sondern beide Eltern dabei unterstützen, gemeinsam Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb darauf geeinigt, dass die partnerschaftliche Betreuung der Kinder, auch nach der Trennung, weiter gefördert werden soll. Uns ist dabei wichtig, die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser zu berücksichtigen.

Zentral sind für uns dabei auch Maßnahmen, die die Frage nach dem elterlichen Sorgerecht frühzeitig regeln. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass dies bereits vor der Geburt des Kindes durch die (unverheirateten) Eltern rechtlich geklärt werden kann. Außerdem haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass unverheirateten Vätern in Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, ermöglicht werden soll, durch eine einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen.

Bei all dem steht immer der besondere Schutz und das Wohl des Kindes im Vordergrund. Nach diesem Kriterium soll auch weiterhin in den jeweiligen Einzelfällen stets entschieden werden.

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