Unterstützen Sie als meine Abgeordnete die Petition "Prüft ein AfD Verbot!"? Als Unterzeichner der Petition würde ich Sie bitten diese im Landesparlament zu vertreten.
Wir fordern den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss mit der Prüfung beauftragt werden.
Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker, darunter auch wir vom "Volksverpetzer", haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise.
Weitere Informationen:
https://innn.it/afdverbot
Die AfD sät Hass und fügt unserem Land damit großen Schaden zu. Nicht umsonst behalten unsere Sicherheitsbehörden ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Blick. In Sachsen ist sie als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die demokratischen Kräfte müssen gerade vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung alles tun, um sich dem entgegenzustellen, in der täglichen politischen Auseinandersetzung und in der Arbeit in den Regierungen und Parlamenten.
Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Ich unterstütze es, dass das Verbot rechtlich geprüft wird. Ein solches Verfahren würde aber so oder so wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und das demokratiefeindliche Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten.
Wichtig ist aber zu sagen: Unsere Demokratie ist eine wehrhafte Demokratie. Zu prüfen, ob eine Partei fundamentale Grundsätze unserer Verfassung und damit unserer Demokratie ablehnt, ist ein möglicher und wichtiger Schritt. Hier geht es nicht darum, unliebsame Positionen zum Schweigen bringen zu möchten. Eine solche Prüfung gilt dem Schutz unseres demokratischen Systems. Sollte sich durch eine solche Prüfung beweisen, dass eine Partei undemokratische Absichten hat, gilt zu entscheiden, ob sie Teil unserer demokratischen Grundordnung sein sollte.
Alle verantwortlichen Verfassungsorgane müssen daher die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten und die Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.
Bis dahin haben wir noch andere Mittel, um gegen die AfD und ihr rechtsextremes Gedankengut vorzugehen. Dazu gehören etwa Verbote von Vereinen, die die verfassungsfeindlichen Ideologien der AfD verbreiten und verfestigen, und auch das Entfernen von Verfassungsfeinden aus Justiz und Verwaltung. Einfallstore für Gegner unsere Verfassung müssen geschlossen werden. Wir müssen Verfassungsgerichte resilient aufstellen, z.B. in dem wir Richterwahlen in den Landesverfassungen verankern, oder ein klares Vorgehen und Ordnungsmaßnahmen für verfassungsfeindliche Propaganda in Parlamenten stärken.
Trotzdem gilt weiterhin: wir demokratischen Bürger:innen müssen uns entschieden gegen das demokratiefeindliche Gedankengut stellen und Antidemokrat:innen inhaltlich entgegentreten. Hierbei ist auch gute Politik unerlässlich, denn nur mit Verboten wird das rechtsextremistische Gedankengut unsere Gesellschaft nicht verlassen.