Frage von Volker B. • 28.03.2018
Antwort von Melanie Bernstein CDU • 03.04.2018
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
(...) Laut gesetzlicher Grundlage genügt es bei Bundestagswahlen seine Wahlbenachrichtigung vorzulegen, um einen amtlichen Stimmzettel zu erhalten. Liegt diese Benachrichtigung nicht vor, muss man sich auf Verlangen ausweisen; dann werden die Daten durch den Wahlvorstand mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen. (...)