Frage an Mehrdad Mostofizadeh von Manuel S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Mehrdad Mostofizadeh,
Mir wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden werden:
•Vorlesungsbetrieb an Hochschulen •Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz •Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich •Bars, Clubs und Diskotheken •Messen •Fahrschulen •Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe •Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern •Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen •Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport •Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter •Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) •Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat entschieden, dass Personen die aufgrund einer Erkrankung keine Maske tragen können, sich dies von einem Arzt attestieren lassen können.
Meine Frage ist, wer haftet dafür, wenn jemand die Masken nicht vertragen kann, weil diese Menschen Asthma haben oder Atemprobleme haben und oder wenn jemand von seiner Krankheit nichts weiß und diese Menschen, ohnmächtig zusammenbrechen plötzlich? Wer ist dann haftbar das Land, die Kommune oder der Geschäft selber?
Was passiert eigentlich, wenn herauskommen sollte, dass die Entscheidung zur Verhängung eines Corona-Lockdowns möglicherweise falsch gewesen ist? Wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass der wirtschaftsschädliche Corona-Lockdown falsch gewesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Die Coronaschutzverordnung und damit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde vorerst bis zum 31. August 2020 verlängert. Generell gilt die sogenannte Maskenpflicht in allen Handels-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit Publikums- und Kundenverkehr, außerdem im Personenverkehr und in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Ausnahmen gelten für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen und für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Wer also die Maske nicht verträgt, zum Beispiel auf Grund von Atemproblemen, kann sich bei der Hausärztin oder dem Hausarzt ein Attest ausstellen lassen.
Es liegt in der Eigenverantwortung erwachsener Menschen, sich in diesen Situationen ein Attest ausstellen zu lassen oder sich bei der Befürchtung, an einer entsprechenden Krankheit zu leiden, dies ärztlich untersuchen zu lassen. Eine Haftung durch andere Personen oder Institutionen besteht nicht.
Die Folgen der Corona-Pandemie trifft unsere Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Natürlich müssen die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden. Im Falle der Corona-Pandemie bedeutet es, gesundheitliche, wirtschaftliche und soziale Folgen zu bedenken. So habe ich mich u.a. massiv für die Aufhebung der Besuchsverbote in Pflegeeinrichtungen und Behinderteneinrichtungen eingesetzt. Diese können jetzt unter hohen Schutzstandards wieder stattfinden.
Bei unseren Entscheidungen stützen wir uns auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Welche Folgen die Pandemie auf lange Sicht haben wird, kann niemand vorhersehen. Ich kann nur versichern, dass ich Entscheidungen, die schwerwiegende Folgen haben könnten, sehr sorgfältig treffe.
Mit freundlichen Grüßen
Mehrdad Mostofizadeh