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Mehrdad Mostofizadeh
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Frage von Sven V. •

Frage an Mehrdad Mostofizadeh von Sven V. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit November 2012 sind meine Frau und ich Eigentümer und Betreiber eines kleinen Ladenlokals in der Cäsarstrasse 16 in Essen-Rüttenscheid.

Aufgrund der Tatsache, dass das Geschäft in einem Anwohnerviertel liegt dürfen wir in der betreffenden Straße jedoch nicht parken. In der Querstraße, der Goethestrasse, dürfen wir parken jedoch nur mit Parkschein, der wiederum nicht verlängert werden darf., d.h. das unser Auto idealerweise (laut Straßenverkehrsordnung) alle 2 Std. bewegt werden muss.

Nun möchte ich fragen, wie meine Frau, die zwischen Mo-Fr von je 07:00h bis 14:00h in dem Ladenlokal tätig sein wird (danach arbeitet dort eine Aushilfskraft, die kein Auto besitzt) sich am besten organisieren soll? Soll meine Frau wirklich ihren Arbeitsablauf unterbrechen, das Geschäft kurz schließen und sich alle 2 Stunden einen neuen Parkplatz suchen? Was ist, wenn gerade Gäste da sind aber der Parkschein im gleichen Moment abläuft?

Da das Geschäft Lebensmittel verkauft ist ein fast täglicher Einkauf und somit auch eine fast tägliche Warenanlieferung notwendig. Daher wäre ein Parkplatz vor der Tür des Geschäftes sehr hilfreich. Und obwohl solche Parkplätze fast täglich vorhanden sind kann meine Frau sie leider nicht nutzen, weil ihr die entsprechende Ermächtigung fehlt.

Wir möchten Sie daher bitten, in unserem Fall eine Ausnahme zu machen und uns, auch wenn wir nicht offiziell in der Cäsarstrasse „wohnen“, einen entsprechenden An“wohn“erausweis auszustellen. So würden wir eh nur vormittags einen der vielen freien Plätze nutzen bzw. „blockieren“, jedoch nie abends, wenn die Parkplätze für die dort lebenden Anwohner wirklich knapp werden.

Nach dem ich von der Stadt Essen bereits eine Absage zu meiner Frage nach einer Sondergenehmigung erhielt wende ich mich nun an Sie. Wie kann es sein, dass nicht nur auf Länderebene jedes Bundesland seine eigenen Regularien hat, sondern auch auf kommunaler Ebene?

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Sven Volkmuth

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Sehr geehrter Herr Dr. Volksmuth,

Ich verstehe Ihr Dilemma und Ihre vertrackte Situation. In der Tat scheint es nach meiner Recherche, als hätten Sie keine Möglichkeit einen Anwohnerparkausweis zu erhalten. Allerdings kann ich Ihnen mitteilen, dass das Be- und Entladen von Fahrzeugen dort, wo es den Verkehr nicht behindert jederzeit – auch in Gebieten mit Anwohnerparkplätzen – möglich ist ( http://www.essen.de/de/Leben/Verkehr/Bewohnerparken_Fragen_und_Antwortenkatalog.html ). Ihre Frau könnte demnach zur Warenanlieferung in Ihrem Lebensmittelgeschäft durchaus den eigenen PKW kurz in der Nähe Ihres Geschäftes parken. Sie werden allerdings dann nicht darum herum kommen für ein längeres Abstellen Ihres Wagens auf freie Parkflächen zurückzugreifen.

Als Landtagsabgeordneter kann ich richtigerweise – denn wir haben eine Gewaltenteilung – nicht in Entscheidungen der Verwaltungen eingreifen. Dass kommunale Regelungen sich unterscheiden macht meines Erachtens überall dort Sinn, wo es auf genaue Kenntnisse der Vor-Ort-Zusammenhänge ankommt. Geht es um Regelungen zu Parkmöglichkeiten für Anwohner einer Stadt oder Gemeinde, erscheint es mir daher sehr sinnvoll dies vor Ort zu entscheiden. Ich verstehe Ihren Unmut, allerdings können Sie auch hierzu vor Ort aktiv werden, indem Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Stelle (das Amt für Verkehrs- und Baustellenmanagement der Stadt Essen) wenden. Einen Erfolg kann ich Ihnen selbstverständlich nicht versprechen.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie eine praktikable Lösung finden!

Mit freundlichen Grüßen

Mehrdad Mostofizadeh

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