Frage an Mechtild Rothe von Christoph B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Faru Rothe,
durch den in meier Region immer verstärkter Anbau von gentechnischem verändertem Mais fühle ich mich bedroht.
Wissentschaftliche Experimente als auch mein (soweit vorhanden) logischer Verstand besagt, daß Auskreuzungen stattfinden. Der deutsche Bundestag hat ähnliches jetzt auch erkannt: Siehe neues Gentechnikgesetz.
Gentechnisch veränderter Mais wurde patentiert. D.h. er wurde gegenüber normalem Mais verändert, sonst gäbe es kein Patent darauf. Da die Gene dahingehend verändert wurden ein (zumindest für den Maiszünsler) Toxin zu produzieren hat sich meiner Ansicht nach die ganze Pflanze verändert: Aus einem Nahrungsmittel wurde zumindest für den Mauszünsler eine Giftpflanze. Inwieweit diese Eigenschaft auf den Menschen zutrifft, wurde bei der Zulassung nicht untersucht: Hier wurde behauptet, daß diese Pflanze ja immer noch Mais ist.
Frage: Wenn ich eine Praline leicht mit Arsen verändere, mache ich mich dann ebenso wenig strafbar wie die Konzerne?
Warum darf ich E605 nicht mehr anwenden? War ein äußerst wirksames Gift, auch gegen den Maiszünsler.
MfG
Christoph Baare
Sehr geehrter Herr Baare,
Sie sprechen mit der Grünen Gentechnik ein sehr wichtiges Thema an, bei dem es in jedem Falle gilt, den erwarteten Nutzen gegenüber möglichen Gefahren sorgsam abzuwägen. Während erhöhte Widerstandfähigkeit von Nutzpflanzen oder die Entfernung von Allergenen begrüßenswert sind, so muss doch eine unkontrollierte Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen verhindert werden. Ebenfalls problematisch ist die daraus resultierende Verminderung und Manipulation der Artenvielfalt, vor allem wenn dies primär aus ökonomischem Interesse geschieht.
Ich teile Ihre Besorgnis, was den verstärkten Anbau gentechnisch veränderter Organismen betrifft sowie Ihre Bewertung, dass das neue Gentechnikgesetz ein wichtiger Schritt war, denn es gewährleistet einen hohen Schutz für Mensch und Umwelt, indem gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft vor Auskreuzungen und Beimischungen von GVO geschützt wird. Sehr wichtig ist auch die von der EU vorgegebene Kennzeichnungspflicht für Produkte mit GVO. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass man die Gefahren der Gentechnik nicht aus dem Blick verliert.
Falls Sie sich selbst im Detail über GVO-Anbauflächen in Ihrer Region informieren möchten, können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Standortregister einsehen, das bundesweit GVO-Anbauflächen anzeigt (über www.bvl.bund.de oder direkt http://194.95.226.237/stareg_web/showflaechen.do).
Mit freundlichen Grüßen
Mechtild Rothe