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Mechthild Hofner
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Frage von Birgitta G. •

Frage an Mechthild Hofner von Birgitta G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Hofner,

als Heilpraktikerin sind Ihnen sicherlich Impfschäden bekannt. Ich finde, dass jede/r die Entscheidungsfreiheit haben sollte, ob man impft und wo impfen sinnvoll ist oder nicht. Im Humanbereich gibt es bereits eine Anti-Impfbewegung.

Doch leider im Tierbereich nicht! Im Gegenteil, in diesem Frühjahr wurden per Eilentscheid von Bundesminister Seehofer ALLE Halter von Wiederkäuern zur Impfung gezwungen. Impfverweigerer wurde mit hohen Strafen (max. 25.000 €) gedroht, die die meisten eingeschüchtert haben!

Bedenklich finde ich auch, dass - trotz absehbarer Relevanz; der Klimawandel kam ja nicht plötzlich - der Impfstoff erst jetzt entwickelt wurde und darum keine Medikamentenprüfung durchlaufen hat (diese dauert mehrere Jahre!). Damit ist die Frage der Haftung völlig unklar! Derzeit decken die Tierseuchenkassen die sog. Impfschäden ab, allerdings nur 14 Tage lang. Danach (Spätfolgen, chronische Erkrankungen, Fruchtbarkeitsschäden, etc.) haften die Bauern selbst!

Wie stehen Sie dazu?

Birgitta Grießer

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Antwort von
ÖDP

Grüß Gott,sehr geehrte Frau Grießer!

Als praktizierende freiberufliche Hebamme und Heilpraktikerin mit dem Therapieschwerpunkt "klasssische Homöopathie" sind mir ,so wie Sie bereits vermuten, durchaus "Impfschäden" bekannt. Wie Sie dann auch sicherlich wissen, ist es per Gesetz Pflicht, Impfschäden entsprechend zu entschädigen. Das "Problem" liegt also nicht daran, dass dem Patient mit "Impfschaden" keine finanzielle Entschädigung zustehen würde, sondern daran, daß die allermeisten "Impfschäden" nicht anerkannt werden.Das heißt im Klartext, kann von Seiten des "Geschädigten" kein lückenloser,eindeutiger und ursächlicher und vorallem "zeitlicher" Zusammenhang zwischen Eintritt des Impfschadens und der Impfung , ,sprich das Auftreten eines Krankheitsbildes nach der Impfung,und der Impfung an sich,nachgewiesen werden,wird der der "Impfschaden" als solcher nicht anerkannt. Folglich ist denn auch die Rate der sog."Impfschäden" denkbar gering, und es werden weiterhin Unmengen an Steuergeldern in die Erforschung weiterer Impfstoffe gesteckt,- im "Interesse der Gesundheit der Bürger", sie wissen sicher selbst, wer daran am meisten verdient. Ich sehe die Vorsorge von Krankheiten durch andere Maßnahmen besser gewährleistet,und auch die ödp fordert in Ihrem Wahlprogramm unter Grund 74 :...die Anerkennung, Förderung und weiter Erforschung von alternativen Heilverfahren...........sowie eine ausgewogene Kombination von Prävention,Schulmedizin und alternativen Heilverfahren.

Wie sie aus aktuellem Anlaß schildern, ist es im Bereich der Tierhaltung ähnlich , d.h. Krankheitsbilder, die sich erst langsam nach einer Impfung entwickeln, und nicht "zeitnah",innerhalb der ersten 14 Tage auftreten,werden nicht als "Impfschaden" anerkannt,und sind nicht entschädigungspflichtig. Wenn es diese Klausel nicht gäbe, würden hat ja bei "Unverträglichkeit" des nicht ausreichend getesteten Impfstoffes,die Haftungsansprüche ins Unermessliche steigen,wären nicht finanzierbar. Minister Seehofer hat angesichts der "Blauzungenkrankheit" anscheinend die "Notbremse" gezogen, da es einfacher zu handhaben ist,"vorsorglich" die "Impfung" anzuordnen,sogar unter Androhung von Strafe, als die schwierige,langwierige und bei Betrieben mit Massentierhaltung nicht durchfürbare Überprüfung der Einhaltung der Meldepflicht bei Auftreten dieser Krankheit. Und durch die Öffnung der Märkte, des regen Handels mit Tieren, wäre schon innerhalb der EU ein "Ausbreiten"der Krankheit der nächste Skandal,und Hr. Minister Seehofer in Erklärungsnot.

Die Anti-Impfbewegung im Bereich der Humanmedizin gibt es zwar,aber es ist nach wie vor eine kleine Minderheit,die zur selbtverantwortlichen Entscheidungsfindung der Erziehungsberechtigten in Bezug auf die Durchführung von Impfungen aufruft,und dazu Entscheidungshilfen anbietet. Auch verantwortungsbewußte Landwirte und Tierhalter könnten sich zu einer Aktionsgruppe vereinigen, die pauschale Impfpflicht ablehnt und auf indivieduelle Krankheitsvorsorge und alternative Krankheitstherapien Ihrer Tiere setzt.
Als Politikerin würde ich dieses Vorhaben befürworten und unterstützen,wobei die Anwendung von "Individuelle" Krankheitstherapien die artgerechte Haltung der Tiere voraussetzt. Es ist bekannt, dass Tiere, die artgerecht gehalten werden, "gesund ernährt" werden,explizit Tiere aus biologischer Landwirtschaft eine stärkere Immunabwehr aufbauen können, demnach weniger anfällig für Krankheiten sind, weniger Medikamente benötigen ect, und dort auch das Auftreten von "Krankheiten" mit"Seuchencharacter" viel geringer ist,als in Landwirtschaftsbetrieben mit Massentierhaltung. Auch werden Landwirte, die Ihre Tiere artgerecht halten, Krankheitssymptome frühzeitig entdecken können, da sie zu "Ihren Tieren" in direktem Bezug stehen, bei der Massentierhaltung verkommt das Tier zur Ware,das schnellstmöglich den höchtmöglichen Gewinn erbringen muß. So fordert die bayrische ödp in Ihrem Wahlprogramm das Verbot der Massen-Tierhaltung und die stärkere Förderung von Landwirten,die auf ökologische Landwirtschaft umstellen wollen.(Nachzulesen unter www.besser-waehlen-bayern.de, Grund 98- 1O4).Ich hoffe, ich konnten Ihnen meine Position einigermaßen verdeutlichen, wobei weitere Erläuterungen zu diesem Thema den Rahmen sprengen würden- auch hoffe ich, daß ich mit meiner Vermutung richtig gelegen bin, daß sie die Anordung von Seehofer bezüglich der "Blauzungenkrankheit" angesprochen haben,andernfalls bitte ich um Berichtigung.

Vielen Dank für Ihre Frage, ich verbleibe mit freundl. Gruß,Mechthild
Hofner