Frage von Bortolotti E. • 28.10.2009
Antwort von Mechthild Dyckmans FDP • 17.12.2009
(...) Deshalb hat sich der Koalitionsausschuss darauf beschränkt, als Reaktion auf das Urteil das Bundesverfassungsgericht zu den Argen die Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung der Leistung für Langzeitarbeitslose einfach gesetzlich, das heißt ohne Grundgesetzänderung, zu regeln. Im Vordergrund stand für uns dabei, dass die Neuregelung nicht zu Lasten der Arbeitslosen geht, sondern vielmehr zu einer schnellen Integration in den Arbeitsmarkt führt. Entscheidend wird hierbei sein, dass die Erfahrung der Kommunen vor Ort und deren Kompetenz auch bei getrennter Aufgabenwahrnehmung weiter genutzt werden können. (...)