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Mechthild Dyckmans
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Frage von Patrick R. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Patrick R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dckmans,

Sie sprechen hier davon, dass die Prävention die Hauptwaffe der Bundesregierung gegen den Drogenmissbrauch sei. Die Repression werde minimal gehalten.

Daher stellt sich mir die Frage welche Maßnahmen zur Prävention Sie eigentlich ergreifen. Oder meinen Sie damit die lächerlichen Poster und Postkarten die in Diskos zum Verzicht auf den Cannabiskonsum aufrufen? Gerade bei den sogenannten "Designerdrogen" scheint es mir, als ob Repression und stark übertriebene Risikomeldungen über die Medien hier das einzige Mittel wäre nach dem die Bundesregierung handelt. Ich möchte Sie daher bitten uns die ergriffenen Präventionsmaßnahmen aufzuzeigen.

Hat die Präventionspolitik zu einem sinkendem Konsum von Gamma-Butyrolacton (GBL), dass ja nur einer freiwilligen Selbstkontrolle der Industrie unterworfen ist, geführt? Hat sich ihre Politik der Prävention an diesem weitestgehend frei zugänglichem Rauschmittel bewährt?

Wie stehen Sie zu der Frage in der pharmazeutischen Industrie echte Hanfpflanzen zu verwenden und keine THC - reduzierten um so die Herstellung zu vergünstigen und damit die Patientenkosten für Cannabinol zu reduzieren? Oder befürchten Sie das Personal aus der pharmazeutischen Industrie das Material selbst als illegale Droge in den Umlauf bringen bzw. was spricht ansonsten dagegen?

Wie stehen Sie zum Legalitätsstatus von Kratom, dass ja nun vorerst wohl nicht verboten werden solll?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Radtke,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Präventionsmaßnahmen setzen auf mehreren Ebenen an. Größere Kampagnen werden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführt. Unter http://www.bzga.de können Sie sich gern darüber informieren. Die BZgA erstellt auch viele Informationsmaterialien, die im Unterricht verwandt und in Einrichtungen der Jugendhilfe ausgelegt werden. Auch darüber können Sie sich über http://www.bzga.de informieren. Es gibt aber auch andere Maßnahmen der Prävention, z.B. im interaktiven Bereich. Dazu gehört http://www.drugcom.de , wo Jugendliche sich direkt, u.a. per Chat, über die Risiken einzelner Suchtstoffe informieren und sich beraten lassen können.

Auch Pressemitteilungen wie meine aktuelle Pressemeldung http://www.bmg.bund.de/fileadmin/redaktion/pdf_pressemeldungen/2010/pm-10-12-20_Warnung_vor_LegalHighs.pdf , die ich zusammen mit dem Bundeskriminalamt im Dezember 2010 herausgegeben habe, gehören zum Bereich Prävention.

Auch auf Länderebene gibt es viele Aktionen rund ums Thema Prävention, die sich u.a. auch an einzelne Risikogruppen wenden. Auf Länderebene sind hier die einzelnen Fachstellen für Prävention sehr aktiv und innovativ.

Zum Thema Gamma-Buytrolacton (GBL) fanden zwei Fachgespräche im Bundesministerium für Gesundheit statt. Die Fachgespräche gaben einen guten Überblick über den aktuellen Erkenntnisstand. Es ist bekannt, dass GBL als Droge konsumiert wird und dass es regionale Unterschiede beim Konsum gibt. Bislang fehlt es aber an validen Daten über die Verbreitung. GBL ist eine Industriechemikalie, die in sehr großen Mengen hergestellt und in der Industrie verwendet wird. Durch ein funktionierendes Monitoringsystem der chemischen Industrie ist der Handel mit GBL und BDO weitgehend unter Kontrolle. So werden auffällige Bestellungen von den Unternehmen an die Gemeinsame Überwachungsstelle von Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt gemeldet.

Ihre Anfrage bezieht sich auch auf den THC-Gehalt der in der pharmazeutischen Industrie genutzten Hanfpflanzen.

In Deutschland wie in den 180 anderen Vertragsstaaten der Suchtstoffkonventionen ist der Verkehr mit Cannabis (dazu zählen insbesondere Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Abgabe, Veräußerung, Erwerb und Besitz von Pflanzen oder Pflanzenteilen) nach dem Betäubungsmittelgesetz BtMG grundsätzlich strafbar. Hiervon umfasst ist auch der (Eigen-)Anbau zur Gewinnung von Pflanzenmaterial zur medizinischen Anwendung.

Gesetzliche Ausnahmen gelten lediglich für den Anbau bestimmter zertifizierter Faser- bzw. Nutzhanf-Sorten mit einem niedrigen Gehalt von THC (max. 0,2 Prozent). Diese dürfen unter besonderen Auflagen (Anzeigepflicht gemäß § 24a BtMG) von Landwirten und landwirtschaftlichen Unternehmen, jedoch nicht von Privatpersonen angebaut werden. Danach kann Nutzhanf (Cannabis Sativa L.) in Deutschland als nachwachsender Rohstoff grundsätzlich zur Faserproduktion und seit 2007 auch für andere Industriezwecke angebaut werden. Allerdings unterliegt der Anbau gesetzlichen Beschränkungen. Der Anbau von Nutzhanf ist nur landwirtschaftlichen Betrieben gestattet, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen.

In Deutschland darf Hanf mit einem höheren THC-Gehalt nicht angebaut werden. Medizinalhanf muss importiert werden. Deshalb stellt sich für Deutschland die von Ihnen aufgeworfene Frage der Verwendung eines Hanfes mit höherem THC-Gehalt durch die pharmazeutische Industrie nicht.

Kratom ist uns bekannt. In Deutschland gibt es dazu allerdings noch keine näheren Daten, es sind bislang nur Einzelfälle des Konsums bekannt. Die wissenschaftlichen Kenntnisse reichen noch nicht aus, um Kratom dem Betäutbungsmittelgesetz zu unterstellen. Wir werden die Problematik weiterhin beobachten.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans