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Frage von Guido F. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

in Ihrer
Antwort an Herrn S. suggerieren Sie wiederholt, dass das strafbewehrte Verbot des Umgangs mit Cannabis das Angebot reduziere.
Entspricht dies der Realität? Beruht Ihre Auffassung auf objektiven Erkenntnissen?

Die Zahl der Cannabiskonsumenten ist seit Einführung des BtMG stetig angestiegen, und die Preise für Cannabisprodukte sind während der gesamten Zeit inflationsbereinigt stabil geblieben (vgl. Bundeslagebild Rauschgift 2004). Angebot und Nachfrage haben sich folglich in einem ständig gleichbleibendem Verhältnis zueinander entwickelt. Das Angebot ist also ungehindert mit der Nachfrage gestiegen.

Volkswirtschaftlich betrachtet wird eine angebotsreduzierende Wirkung des Verbots also widerlegt. Deshalb bitte ich Sie zu erklären, woran Sie eine solche Wirkung erkennen.

Ebenfalls in Ihrer Antwort an Herrn S. weisen sie darauf hin, dass die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert haben, seit 2004 rückläufig ist.
Warum ist die Zahl erst seit 2004 rückläufig, das Verbot besteht doch schon seit Beginn der 1970er?

Wodurch wird Ihr Rückschluss gerechtfertigt, dass der bestehende drogenpolitische Policy-Mix für diese Entwicklung verantwortlich ist? Könnten auch temporäre Modeerscheinungen oder die Verlagerung auf andere Substanzen den geringfügigen Rückgang erklären?

Trotz des Verbots ist Cannabis für 38 % der 15-16-Jährigen in Deutschland verfügbar, jedoch haben nur 20 % ihn mindestens einmal probiert. Zudem ging die Konsumverbreitung, im Vergleich zu einer früheren Befragung, deutlich stärker zurück als die Verfügbarkeit (vgl. http://tinyurl.com/2fupz2e ). Verfügbarkeit und Konsum stehen also in überhaupt keinem Zusammenhang, selbst unter Jugendlichen nicht.

Wird es angesichts dessen nicht endlich Zeit, die Gesellschaft von einer Drogenpolitik zu befreien, die auf unsinnige und übertriebene Strafverfolgung setzt?

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Friedewald,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Vor allem danke ich Ihnen für Ihren Hinweis, dass wirtschaftliche Erwägungen für die Drogenpolitik nicht das ausschließliche Entscheidungskriterium für drogenpolitische Maßnahmen darstellen sollten. Die Gesundheit ist ein zu wichtiges Gut, als dass sie ausschließlich Kosten-Nutzen-Erwägungen unterliegen sollte.

Wie auch die Autoren des von Ihnen zitierten Berichts einräumen, birgt jeder Substanzkonsum gesundheitliche Risiken. Es kommt daher darauf an, den riskanten und missbräuchlichen Konsum psychoaktiver Substanzen zu verringern, um so durch die Verringerung dieser Risiken mehr Gesundheit für alle zu schaffen.

Die gesundheitlichen Risiken missbräuchlichen Cannabiskonsums insbesondere für Kinder und Jugendliche sind hinlänglich bekannt. Es ist daher schon im Sinne des Jugendschutzes geboten, klare Signale gegen den Konsum von Cannabis zu setzen. Aber auch für Erwachsene ist es zum Schutz der Gesundheit geboten, den Cannabiskonsum zu verringern.

Es gibt sicher keinen Königsweg auf dem Weg zu diesem Ziel. Es ist wichtig, die richtige Mischung aus Prävention, Beratung, Behandlung und Angebotsreduzierung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Friedewald,

vielen Dank für Ihre erneute Frage.

Die Zahl der Cannabiskonsumierenden bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 bis zu 25 Jahren ist nach der Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in den Jahren 2004 bis 2008 (einsehbar auf der Internetpräsenz www.bzga.de) zum ersten Mal seit zwanzig Jahren zurückgegangen. Auch die Probierbereitschaft für Cannabis, über die Sie sich in Ihrer Frage besorgt äußern, hat abgenommen. Beide Entwicklungen senken das Risiko für eine Abhängigkeitserkrankung im höher Lebensalter erheblich. Dies ist ein erfreulicher Trend, den ich allerdings nicht ausschließlich auf das Verbot von Cannabis zurückführen würde, sondern ebenso auf die vielfältigen Präventionsanstrengungen der BZgA, der Städte und Gemeinden sowie die zahlreichen Beratungs- und Therapieangebote.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans