Frage an Max Straubinger von Joachim H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Straubinger,
gerade lese ich, daß Tschechien seine Zustimmung zum Lissabon-Vertrag mit der endgültigen Anerkennung der Benesch-Dekrete verknüpfen will.
Hier die Berichte darüber
http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/146437.html
http://www.deutschland-kontrovers.net/?p=5662
Deshalb dazu meine Fragen:
Wird mit dem Lissabon-Vertrag oder auch dem Vorläufer EU-Verfassung nachträglich das Verbrechen der Vertreibung der Sudetendeutschen sanktioniert?
Haben sich mit ihrer Zustimmung zum Lissabon-Vertrag auch die Polen die Vertreibung der Ostdeutschen legalisieren lassen?
Können sich die vertriebenen Deutschen im Kontext einer EU-Verfassung noch auf ein Recht in ihrer angestammten Heimat berufen?
Die CSU begreift sich als Schutzpatron der Vertriebenen, insbesondere aber der Sudetendeutschen, die sie als „Vierten Stamm“ Bayerns bezeichnet. Ich kann mich noch genau an die Aussagen des Ministerpräsidenten Stoiber erinnern, der in einem Wahlkampf sagte, daß die Tschechen nicht in EU aufgenommen werden, wenn sie nicht die Benesch-Dekrete annullieren. Soll jetzt genau das Gegenteil geschehen?
Welche Position nimmt dazu heute die CSU ein?
Ich hoffe auf eine Antwort meines Wahlkreisvertreters und bedanke mich dafür bereits heute.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn