Frage an Max Straubinger von Dorita B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Straubinger,
ich habe telefonisch vorab heute von meiner Krankenksse eine Mitteilung über meinen neuen Beitrag ab 01.01.2009 erhalten. Ich darf ab Januar das doppelte an Beitrag bezahlen. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, weil mein Mann in einer privaten KV ist. Bis zum 31.12.2008 wurden bei der Berechnung meines Beitrages meine 4 Kinder berücksichtigt. Daher hatte ich einen Mindestbeitrag. ab 01.01.2009 dürfen die Krankkenkassen die Kinder nicht mehr beim Gesamteinkommen berücksichtigen, daher der doppelte Beitrag. Ist es richtig, ist das im Gesundheitsfond so gewollt? Können sie mir die gesetzlichen Grundlagen mitteilen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlcihen Grüßen
Bornschein
Sehr geehrte Frau Bornschein,
ohne Übersendung des Beitragsbescheides kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Max Straubinger, MdB