Frage an Max Straubinger von Rainer K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Digitales Kontrollgerät für LKW
Sehr geehrter Herr Straubinger,
Die Grundeinstellung des Gerätes erlaubt zwei Varianten, die durch eine Fachwerkstatt eingestellt werden.
Bei ausgeschalteter Zündung automatisch auf Arbeit oder auf Pause.
Nach Rücksprache mit dem Gewerbeaufsichtsamt ist dies eine Gesetzeslücke, daß Tachographen nicht generell gleich eingestellt werden. Das Fahrpersonalgesetz kann überwacht werden, jedoch nicht die Arbeitszeit, sofern die Grundeinstellung bei abgeschalteter Zündung auf Pause steht. Der Fahrer müßte manuell die Arbeitszeiten im Tachhographen nachtragen, was jedoch nicht geschieht.
Hier kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen.
Ist dies arbeitspolitisch bekannt?
Mfg
Rainer Kastner
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anfrage von Herrn Kastner wurde individuell beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Max Straubinger MdB