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Frage von Georg O. •

Frage an Max Straubinger von Georg O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Straubinger,

hier habe ich meine Frage vom 23.12.2007 nochmal umformuliert, obwohl ich eigentlich nicht glaube, dass Sie diese, ebenso wenig wie die Frau Homburger oder die Herren Pronold und Lafontaine, denen ich diese Frage auch gestellt habe, beantworten werden.

Und das war meine Frage:

Laut § 4a BSZG werden mir (Versorgungsempfänger, ehemaliger Bahnbeamter ) seit 2005 oder 2006 von der Einmalzahlung im Dezember 0,85 % für die gesetzliche Pflegeversicherung (Gleichstellung Rentner/Beamte) abgezogen. Ich empfinde das in höchstem Maße ungerecht, da ich auch bei der privaten Pflegeversicherung versichert sein muss und dort schon den Höchstbetrag zahle. Somit zahle ich für beide Pflegekassen (gesetzlich und privat) und im Endeffekt fast das Doppelte als ein Rentner. Ist so ein Gesetz tatsächlich gewollt, oder kann es sein, dass das Bundeseisenbahnvermögen, von dem ich ja meine Pension bekomme, die Bestimmungen falsch auslegt? Ich kann ja die Leistungen der Pflegeversicherung auch nur einmal in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Ochsenbauer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ochsenbauer,

ihre E-Mail vom 07. Februar 2008 möchte ich gerne beantworten, wenn Sie mir bitte ihre private Anschrift per Mail unter max.straubinger@bundestag.de zuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Max Straubinger

Anmerkung der Redaktion
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