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Max Straubinger
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Frage von Eric P. •

Frage an Max Straubinger von Eric P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Straubinger,

ich habe eine Frage bezüglich der Änderung des Waffengesetzes an Sie.

Wie stehen Sie dazu, dass nach dem aktuellen Entwurf vom 22.11.07 (aktuell zur Beratung im Bundesrat: Beratungsvorgang 838/07) Anscheinswaffen, die bisher als Geschoss-Spielzeug mit einer Energie bis 0,5 Joule frei ab 14 Jahren erwerbbar sind, durch erneutes Festschreiben der Energiegrenze auf 0,08 Joule mit Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Form illegal werden?

Verbote von Gegenständen, die vorher schon Waffen waren (etwa Wurfsterne, Butterfly-Messer, o.ä.) sind ja nachzuvollziehen, wie aber stehen sie zu einer staatlich forcierten Statusänderung von Spielzeugen zu Waffen?!

Können Sie darlegen, warum das alleinige Verbot des Führens in der Öffentlichkeit solcher Anscheinswaffen nicht ausreicht um mehr Sicherheit zu garantieren, zumal andere EU Staaten (mit Ausnahme der Niederlande, falls ich nicht irre) bei weitaus weniger restriktiven Regelungen zu Geschoss-Spielzeug scheinbar keine derartigen Probleme haben?

Ist es nötig die Kriminalisierung vieler Jugendlicher in Kauf zu nehmen? Wobei anzumerken ist, dass hier ja nicht die Altersgrenze das Problem ist, sondern die Statusänderung des Gegenstandes.
Es ist mir wie gesagt verständlich das es ein Verbot geben soll, welches das führen dieser Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit unterbindet. Ist es jedoch wirklich nötig die Energiegrenze im Gegensatz zu allen vorher vom Bundesministerium des Inneren abgegebenen Äußerungen nicht mit dem seit 2004 einen Rechtsschein erzeugenden, aber dem Waffengesetz wiedersprechenden BKA-Bescheid NICHT kompatibel zu machen?

Mit freundlichen Grüßen

Page E.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Page,

ihre E-Mail vom 19. Januar 2008 möchte ich gerne beantworten, wenn Sie mir bitte ihre private Anschrift per Mail unter max.straubinger@bundestag.de zuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Max Straubinger

Anmerkung der Redaktion
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