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Frage von Georg O. •

Frage an Max Straubinger von Georg O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Straubinger,

lt. § 4a BSZG werden mir (Versorgungsempfänger, ehemaliger Bahnbeamter ) seit 2006 von der Einmalzahlung im Dezember 0,85 % für die gesetzliche Pflegeversicherung (Gleichstellung Rentner/Beamte) abgezogen. Ich empfinde das in höchstem Masse ungerecht, da ich auch bei der privaten Pflegeversicherung versichert sein muss und dort schon den Höchstbetrag zahlen muss. Wo ist da die Gleichstellung, wenn ich im Endeffekt fast das Doppelte bezahle als ein Rentner? Außerdem ist es, soviel mir bekannt ist, nirgendwo möglich, ein Risiko zweimal zu versichern, aber hier geht das schon.
Wobei ich die Leistungen der Pflegeversicherung ja irgendwann mal auch nur einmal in Anspruch nehmen darf, oder geht das dann auch doppelt?

Mit freundlichen Grüßen

Georg Ochsenbauer

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