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Max Straubinger
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Frage von Gerald H. •

Frage an Max Straubinger von Gerald H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Straubinger,

geht jemand aus eigener Entscheidung früher in Rente, so kann der Abschlag bei der Rente ja als Preis betrachtete werden, den derjenige zu entrichten bereit ist, um früher seinen Lebensabend genießen zu können. Bezieher einer EU-Rente haben keine solche Wahlmöglichkeit. Das Vorhandensein einer Erwerbsminderung wird von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt. Insbesondere bei Personen, die bereits in jungen Jahren Erwerbsminderunsgrente beziehen müssen, können die Abschläge dazu führen, dass sie zur Deckung Ihres Lebensunterhalts auf Grundsicherung angewiesen sind. Deren Höhe wird nach derselben Regelsatzverordnung wie das ALG II bemessen. Bekanntlich wird von Ihrer Partei die Auffassung vertreten, dass diese Höhe möglichst gering sein soll und nur das Existenzminum abdecken darf. Begründet wird dies im Falle des ALG II damit, dass ein möglichst großer Anreiz zur Arbeitsaufnahme bestehen soll. Für Erwerbsunfähige ist ein solcher Anreiz jedoch offenbar sinnlos, da sie eben gar nicht in der Lage sind einer Erwerbstätigkeit nachzukommen.

Das BSG hat im Urteil B 4 RA 22/05 R entschieden, dass Bezieher von EU-Rente keine Abschläge hinnehmen müssen. Die Deutsche Rentenversicherung lehnt es ab, das Urteil umzusetzen. Sie argumentiert: „... während des Gesetzgebungsverfahrens ... sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass bei sämtlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr des Versicherten Abschläge zu berücksichtigen sind.“

Daher meine Frage an Sie als Beteiligter im Gesetzgebungsverfahren, ob die Rentenversicherung sich zu recht darauf beruft, mit der Kürzung von Erwerbsminderungsrenten auch bei jungen Erwerbsunfähigen Ihren Willen umzusetzen:

Ist es wirklich Ihr Wunsch, dass Personen, die zum vorzeitigen Verlassen des Erwerbslebens gezwungen sind, genauso behandelt werden, wie solche, die diese Entscheidung freiwillig treffen?

Mit freundlichen Grüßen,

Gerald Huber

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Huber,

ihre E-Mail vom 29. November 2007 möchte ich gerne beantworten, wenn Sie mir bitte ihre private Anschrift per Mail unter max.straubinger@bundestag.de zuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Max Straubinger

Anmerkung der Redaktion
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