Frage an Max Straubinger von Dietmar G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Straubinger,
meine Frage gilt der Rentenberechnung von DDR-Übersiedlern, die vor dem Fall der Mauer Bürger der Bundesrepublik geworden sind. Dieser Personenkreis hat die damalige DDR unter Inkaufnahme von z. T. dramatischen Restriktionen, beruflichen Benachteiligungen, Gefängnisstrafen und Verlusten materieller Werte verlassen. Nach ihrer Eingliederung waren sie Bürger der Bundesrepublik mit allen Rechten und Pflichten einschließlich der Berechnung ihrer Rente nach dem FRG. Im Staatsvertrag vom 18. 5. 1990 wird klar zum Ausdruck gebracht, daß die Rentenanwartschaften nach dem FRG für Bürger der Bundesrepublik unangetastet bleiben. Mit dem RüG wurde ein Gesetz geschaffen, daß die Rentenrechte für die Bürger des Beitrittsgebietes regelt. Die DRV Bund mißbraucht jedoch dieses Gesetz, um die Rentenanwartschaften von Bürgern der Bundesrepublik zu löschen und die Rentenberechnung nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen in der DDR vorzunehmen. Damit sind Einbußen, vor allem bei qualifizierten Berufen, von mehreren 100 € verbunden. Personen im Beitrittsgebiet mit vergleichbarer Erwerbsbiografie erhalten erheblich mehr Rente, da sie von Zusatzversorgungssystemen (z.B. Intelligenzrente) profitieren.
Zynischerweise trifft das auch auf auch auf die staatstragenden Funktionäre aus Stasi und den bewaffneten Organen zu. Sie werden sogar vom Bundesverwaltungsamt aufgefordert, ihre Ansprüche wahrzunehmen. Damit werden die Personen, die zum politischen Wandel erheblich beigetragen haben, zum Verlierer der Wiedervereinigung. Eine solche Rentenkürzung ist nur vergleichbar mit einer ähnlichen Vorgehensweise bei Juden im 3. Reich.
Haben Sie von der Praxis der DRV Bund gewußt? Haben Sie bei der Abstimmung zu o. g. Gesetz gewußt, daß ein solcher Betrug praktiziert wird?
Ich bitte höflichst um Ihre Stellungnahme, verbunden mit der Bitte, daß Sie sich dafür einsetzen, daß diesbezüglich der Rechtsstaat wieder hergestellt wird.
Mit freundlichem Gruß
Dietmar Grabner
Sehr geehrter Herr Grabner,
ihre E-Mail vom 24. November 2007 möchte ich gerne beantworten, wenn Sie mir bitte ihre private Anschrift per Mail unter max.straubinger@bundestag.de zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Max Straubinger