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Max Straubinger
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Frage von maximilian n. •

Frage an Max Straubinger von maximilian n. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Straubinger,

als Arbeits-, sozial- und familienpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag würde mich Ihre Meinung zur aktuellen "Zumutbarkeitsregelung" für ALG2 Empfänger interessieren.

Wie Sie wissen sind Empfänger von ALG II verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind. Soweit so gut. Das heißt konkret, daß ein Ingenieur z..B. auch als Straßenfeger eingesetzt werden kann.

Da ich aus der Praxis spreche, kann mir nur schwer vorstellen, daß ein Ing. um bei dem Beispiel zu bleiben, der zu einer derartigen Tätigkeit verpflichtet wird, jemals wieder Chancen hat im ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. Wenn mir ein Bewerber mit entsprechender beruflicher Qualifikation in einem Vorstellungsgespräch erzählen würde, er hätte das letzte halbe Jahr Straßen gekehrt o.ä., wären die Chancen eingestellt zu werden gleich Null. Fortbildungsmaßnahmen o.ä. wären mit Sicherheit zielführender. Ich finde man sollte da schon mehr zwischen Qualifizierten und Unqualifizierten Arbeitssuchenden differenzieren. Um es deutlich auszusprechen, jemand der vielleicht jahrzehntelang seinen Grips zum arbeiten benutzt hat, dem kann man keine derartigen Tätigkeiten zumuten. Man könnte da schon von einer Dequalifizierung sprechen. Ich habe den Eindruck, daß bei dieser Zumutbarkeitsregelung nicht ganz zu Ende gedacht wurde

Sehen Sie das anders?

In diesem Sinne...

Mit freundlichen Grüßen

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