Frage an Max Straubinger von Rita E. bezüglich Gesundheit
Guten Tag!
Meine Frage betrifft die Gesundheitsreform, insbesondere für privat versicherte Personen. Bisher gilt die Regelung, dass privat versicherte Personen, die jenseits von 56 Jahren nicht mehr privat versichert sein können, nicht mehr von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Hier nur ein Beispiel: Wenn die Ehefrau eines Beamten, der ja nur privat versichert sein kann, nach der Familienphase mit 56 eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, steht sie ohne Krankenversicherung da, weil die private sie nicht mehr und die gesetzliche sie gar nicht nehmen darf. Soll dieser Zustand geändert werden? Und wenn bisher nicht, was werden Sie unternehmen, um ihn zu ändern? Gruß R. Martin
Sehr geehrte Frau Martin!
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Leider lässt sich Ihre Anfrage pauschal nicht beantworten. Da wir davon ausgehen, dass es sich bei Ihnen um ein persönliches Anliegen handelt, bitten wir darum, dass Sie sich mit meinem Berliner Büro unter der Rufnummer 030-22771238 in Verbindung setzen. Grundsätzlich hat jede Person innerhalb einer gewissen Frist nach Änderung der Lebensumstände das Recht weiterhin krankenversichert zu sein, sei es in der PKV oder in der GKV. Danach entscheiden z.B. das Angestelltenverhältnis und das Einkommen darüber, ob die Krankenversicherung innerhalb einer gesetzlichen Versicherung oder der privaten Krankenversicherung fortgesetzt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Straubinger