Frage an Max Straubinger von Otto R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Straubinger,
ich habe eine Anmerkung zum 3. Griechenland-Hilfspaket.
Sie haben dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zur Gewährung von Stabilitätshhilfe sowie zur Vereinbarung über ein Memorandum of Understanding zwischen Griechenland und dem ESM zugestimmt. Darin ist auch die Notwendigkeit zur Schuldeneleichterung wie z.B.Verlängerung der Laufzeiten und Tilgungsfreien Zeiten enthalten.
Damit haben Sie dem Bruch einer Klausel im ESM-Vertrag zugestimmt. Nämlich dem Artikel 13 zum Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe. In Absaz 6 heißt es:
„Der ESM richtet einen angemessenen Warnmechanismus ein, um sicherzustellen, dass er jedwede im Rahmen der Stabilitätshilfe fällige Rückzahlungen des ESM-Mitglieds fristgerecht erhält.“
Warum hielten Sie das für richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Otto Rosenbaum