Frage an Max Straubinger von Gerald H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Straubinger,
seit der Gesundheitsreform 2004 werden Fahrten zu Ärzten, auch wenn sie medizinisch zwingend notwendig sind, nur mehr in Ausnahmefällen von der Krankenkasse teilweise übernommen. (vgl. § 60 SGB V)
Dadurch müssen chronisch kranke Versicherte im ländlichen Raum, die auf regelmäßige Facharztbesuche angewiesen sind, in erheblichem Maße (ggf. bis weit über 100 Euro) hierfür selbst aufkommen.
Dies trifft auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zu (für Letztere vgl. § 48 SGB XII).
Meine Frage:
Wie sollen diese Personen aus ihrem Regelsatz dauerhaft solche Belastungen schultern können?
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Huber
Sehr geehrter Herr Huber ,
Ihre Anfrage möchte ich gerne beantworten. Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer und/ oder Ihre Email-Adresse mit. Meine Email-Adresse lautet: max.straubinger@wk.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Max Straubinger, MdB