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Max Mordhorst
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Frage von Roland S. •

Wie wird der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Steuerklassen III & V Ehepaare mit Alleinverdiener berücksichtigen?

Sehr geehrter Herr Mordhorst,

Sie werden im Bild-Artikel vom 21.2. zum Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Steuerklassen III/V zitiert: „Höchste Priorität hat, dass der Umstieg unterm Strich zu keinerlei Mehrbelastungen bei Ehepaaren führt.“

https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/was-bedeutet-das-fuer-ihren-netto-lohn-regierung-will-steuerklassen-abschaffen-87252292.bild.html

Wie ist geplant ist, dies für Ehepaare mit einem Alleinverdiener umzusetzen? Eine Umstellung auf Klasse IV hätte nach heutiger Berechnung für mich als Alleinverdiener eine Reduzierung des monatlichen Nettoeinkommens um etwa 12% und des monatlich frei verfügbaren Einkommens um etwa 25% zur Folge. Das wäre ein dramatischer Einschnitt in die Liquidität meiner Familie, rein aus einer unnötigen Bevormundung heraus. Bereits mit Klasse III erhalte ich im Schnitt mehrere Tsd.€ Rückzahlung im Jahr und sehe damit keinen Anlass, die monatlich gezahlte EkSt. anzupassen.

Danke für Ihre Antwort!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie von Ihnen richtig beschrieben, werde ich im Rahmen der Reform der Steuerklassen genau darauf achten, dass keine effektiven Mehrbelastungen für Haushalte entstehen.

In Bezug auf Ihren konkreten Fall kann ich Ihnen insofern Entwarnung geben, als dass bei der geplanten Überführung der Steuerklassen III und V in die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren grundsätzlich auch bei Alleinverdienern keine Steuermehrbelastungen entstehen. Ein Steuerklassenwechsel kann lediglich einen unterjährigen Liquiditätsnachteil nach sich ziehen, der jedoch bereits durch das Faktorverfahren selbst abgemildert wird.

Gleichwohl weisen Sie berechtigterweise darauf hin, dass Fälle mit Alleinverdienern besonders von diesem unterjährigen Liquiditätsnachteil betroffen sein können. Daher arbeitet der Bundesfinanzminister diesbezüglich bereits an einer verträglichen Lösung. Einer übermäßigen Reduzierung Ihres monatlich zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens werden wir so entgegenwirken.

Die effektive Steuerbelastung ergibt sich auch weiterhin aus der (gemeinsamen) Veranlagung zur Einkommensteuer. Somit kann es zwar zu Änderungen Ihrer monatlichen Lohnsteuerzahlungen kommen, ggf. erhöhte Vorauszahlungen werden jedoch spätestens im Rahmen der Steuererklärung erstattet.

Die teils weitergehenden Forderungen unserer politischen Mitbewerber (bspw. die Abschaffung des Ehegattensplittings) sind nicht Gegenstand des nun anstehenden Reformvorhabens. Steuererhöhungen für die arbeitende Mitte sind für die Freien Demokraten und mich persönlich nicht zustimmungsfähig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Max Mordhorst 

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