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Matti Nedoma
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Frage von Mika P. •

Frage an Matti Nedoma von Mika P. bezüglich Recht

Hallo Herr Nedoma,

der CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt fordert, ein Verbotsverfahren gegen die Linke zu prüfen. Ihre Partei wird vom Verfassungsschutz beobachtet, ebenso wie die NPD. Warum sollte nicht ein Verbotsverfahren gegen die Linke geprüft werden? Wenn ich richtig informiert bin, befürwortet die Linke ein Verbot der NPD. Dies ist durchaus berechtigt. Wenn allerdings Politiker der Linken uns neue Wege zum Kommunismus aufzeigen wollen, sich mit Terroristinnen für Gewalttaten gegen Bundeswehrausrüstung aussprechen und ein problematisches Verhältnis zu Juden und dem Staate Israel haben, macht eine Verbotsprüfung der Linken mehr als Sinn. Wir werden weder die NPD noch die Linke wählen, jedoch sollten doch für alle Parteien gleiche Gesetze und Regeln gelten.

Vielen Dank & lieben Gruß
M. Petrovic

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Herr Petrovic,

vielen Dank für Ihre Frage bzw. Ihr Statement.

Die Beobachtung der LINKEN durch den Verfassungsschutz halte ich nach wie vor für verfassungswidrig. Sie ist einzig politisch motiviert und soll DIE LINKE öffentlich diskreditieren. Für mich ist das ein klares Zeichen, dass in den Fluren des Verfassungsschutzes auch über 20 Jahre nach dem Mauerfall der Wind des Kalten Krieges weht.

Die Äußerungen von Alexander Dobrindt vom Wochenende sind in diesem Zusammenhang an Dümmlichkeit kaum noch zu überbieten und ein unwürdiger Beitrag, um die CSU in die Schlagzeilen zu bringen.

Ja, DIE LINKE möchte unser Land verändern. Wir treten z. B. für eine Konkretisierung des Sozialstaatsprinzip und für die Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz ein.

Wir wünschen uns Formulierungen in unserer Verfassung wie diese:

"Die Arbeit ist die Quelle des Volkswohlstandes und steht unter dem besonderen Schutz des Staates."

"Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten."

"Kapitalbildung ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Entfaltung der Volkswirtschaft. Das Geld- und Kreditwesen dient der Werteschaffung und der Befriedigung der Bedürfnisse aller Bewohner.".

Das sind aber mitnichten Formulierungen, die zu einer Verbotsprüfung meiner Partei anregen können. Das sind Auszüge aus der gültigen Verfassung des Freistaates Bayern. Leider merkt man davon im bayerischen Alltag nicht viel.

Der Verfassungsschutz in Bayern täte also gut daran, die CSU und Herrn Dobrindt unter Beobachtung zu stellen.

Im Übrigen kann ich Ihrem letzten Halbsatz nur zustimmen: Gesetze sollten für alle gleich gelten. Das Bundesverfassungsgericht musste in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von verfassungswidrigen Gesetzen der Bundesregierung kassieren. Als Beispiele seien hier nur das Luftsicherheitsgesetz, die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die Sicherungsverwahrung, die Raster-Fahndung oder die Hartz-IV-Entscheidung genannt.

Das zeigt, dass sich bei den regierenden Parteien entweder gesetzgeberischer Dilettantismus oder schlichte Verfassungsignoranz breit gemacht hat. Insofern können Sie froh sein, dass es DIE LINKE gibt. Es war und ist DIE LINKE, die sich immer wieder gegen die freiheits- und bürgerrechtsfeinldichen Gesetzesinitiativen der Bundesregierung wehrt.

Herzliche Grüße
Matti Nedoma