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Matthias Wissmann
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Frage von Eberhard S. •

Frage an Matthias Wissmann von Eberhard S. bezüglich Deutsche Einheit / Innerdeutsche Beziehungen (bis 1990)

Sehr geehrter Herr Wissmann,
ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Bundestagsabgeordnete/r der CDU und Direktkandidat/in des Kreises Ludwigsburg.

Als Bundestagtagsabgeordneter ist Ihnen sicher die parlamentarische Anfrage des MdB Professor Dr. Egon Jüttner (CDU) vom Juni 2005 in Bezug auf eine Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zugunsten der 1945-49 Vertriebenen bekannt.

Der Mittelstand in der SBZ - Grundbesitzer über 100 Hektar, das Handwerk und Industriebetriebe - wurden zwischen 1945 bis 1949 von den Kommunisten von Haus und Hof vertrieben und enteignet. Dies stellt nicht nur eine grobe Verletzung geltenden Menschen- und Völkerrechts dar, sondern die Vertriebenen werden darüber hinaus von sämtlichen Parteien gegenüber anderen Opfergruppen bis heute diskriminiert. Jede Möglichkeit der Rehabilitierung und der Rückkehr wird dieser Gruppe verweigert.

Nicht zuletzt durch das Fehlen eines gesunden Mittelstandes ist der Aufbau Ost in den Neuen Bundesländern bis heute nicht gelungen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Position und diejenige Ihrer Partei im Hinblick auf diese Diskriminierung und eine Gesetzesänderung zugunsten der 1945 bis 49 in der SBZ Vertriebenen noch vor der Wahl mitteilen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing.
Eberhard Sonntag
Margeretenhall
71739 Oberriexingen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sonntag,

gerne nehme ich im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu der von Ihnen dargelegten Problematik der Enteignungen durch die sowjetische Besatzungsmacht zwischen 1945 und 1949 Stellung.

Es bleibt grundsätzlich festzuhalten, dass der gegenwärtige Zustand, so unbefriedigend er im Einzelfall auch sein mag, Bestand hat. Die Anerkennung der von der sowjetischen Besatzungsmacht veranlassten Enteignungen durch die Bundesrepublik Deutschland als rechtmäßig war seinerzeit Bedingung der UdSSR für die Wiedervereinigung. Dies war Verhandlungsgrundlage für die UdSSR, die eine Garantie für die Bestandskraft ihrer Maßnahmen als einstige Besatzungsmacht forderte, um nicht ihrerseits mit den Wiedergutmachungsansprüchen der Betroffenen konfrontiert werden zu können.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 30. März 2005 festgestellt, dass diese Enteignungen durch die SMAD völkerrechtskonform sind, was er v. a. in der besonderen Art der Besatzungsmacht nach der bedingungslosen Kapitulation als einer „Besatzung sui generis“ begründet sieht.

Auch ich betrachte diese Beurteilung als außerordentlich problematisch. Allerdings ist eine Rechtsänderung nicht wahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen