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Matthias Wissmann
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Frage von Eberhard S. •

Frage an Matthias Wissmann von Eberhard S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wissmann,

wir alle wissen, dass sich die Bundesrepublik gegenüber denjenigen, die die Flucht aus der DDR nicht wagten und stattdessen die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse in der DDR unterstützt haben, nach der Wiedervereinigung bei der Rentengesetzgebung nicht vom Gedanken der Sozialstrafe hat leiten lassen. Diese Haltung, maßgeblich beeinflußt von der CDU, ist bemerkenswert und entspricht vollinhaltlich den Werten der pluralistischen Gesellschaft. Die Bundesrepublik hat Wissenschaftlern, Ingenieuren, Justitz, Lehrern, Volksarmisten und Volkspolizisten, Stasis und SED- Funktionären im Beitrittsgebiet mit dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) Renten bzw. Anwartschaften eingeräumt, deren Vorbild das Fremdrentengesetz (FRG) gewesen ist.

Wie jetzt bekannt wurde, gibt es dabei aber einen Haken, der darauf hindeutet, dass man einen Teil der DDR-Flüchtlinge nachträglich für ihre Tat bestraft. Man hat jenen, die aus der SBZ in den Westen geflohen sind, ihre nach FRG zugesicherte Rangstelle in der Gemeinschaft der Versicherten weggenommen. Ottmar Schreiner (SPD) hat in seiner Rede vor dem Bundestag sinngemäß ausgeführt, dass es so etwas (also eine Sozialstrafe) bisher nur einmal in Deutschland gegeben hat, nämlich bei den von Deutschland nach 1933 ausgegrenzten Mitbürgern.

Ich frage Sie zugleich als ausgebildeten Juristen und CDU-Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Ludwigsburg, ob Sie bereit wären, sich diese, für den Laien kaum zu durchschauende, schwierige Problematik einmal anzuhören? Meine Unterstützung mit Fakten und Inhalten sichere ich Ihnen für diesen Fall zu. Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Eberhard Sonntag

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sonntag,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. Dezember, in welchem Sie die Rentenpolitik in unserem Lande gegenüber DDR-Flüchtlingen und Vertriebenen kritisieren. Gerne nehme ich zu dieser Problematik Stellung.

Mit den Änderungen bei den Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts und beim Gesetz über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet setzt der Deutsche Bundestag die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts um.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 21. November 2001 unter anderem die Vorschriften des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) über den Wegfall bestimmter Versorgungsansprüche aus den vier Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR, z. B. bei Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der DDR, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, den Verfassungsverstoß durch eine Neuregelung zu beseitigen.

Der Bundesgesetzgeber kommt mit den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts bei der Hinterbliebenenversorgung, beim Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet und durch Änderungen bei der Einbeziehung der Angehörigen des Sonderversorgungssystems der DDR in den Geltungsbereich des Gesetzes, nach.

Diese vom Bundesverfassungsgericht verlangten Verbesserungen, von denen auch ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit profitieren, dürfen nicht geschehen, ohne für die Gruppe der Opfer der SED-Diktatur Verbesserungen zu erreichen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher auf eine rasche Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD gedrängt. Dort wurde wörtlich vereinbart: "Wir wollen die Situation der Opfer der SED-Diktatur mit geeigneten Maßnahmen verbessern. In Frage hierfür kommen unter anderem die Aufstockung der Mittel für die Häftlingshilfestiftung, die Einführung einer Opferpension oder die Einrichtung eines effektiven Verfahrens zur Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden."

Ich möchte Sie der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits in der letzten Wahlperiode einen Antrag auf Einführung einer Opferpension (Drucksache: 15/ 932) gestellt hat. Dieser ist aber an der Ablehnung durch die damalige rot-grüne Regierungskoalition gescheitert.

Deswegen bin ich umso erfreuter, dass das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet am 19.6.2006 im Deutschen Bundestag beschlossen worden und am 22.6.2006 verkündet worden ist (BGBl 2006 I, Nr. 27, S. 1305).

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Wissmann