Frage an Matthias Wissmann von Martin S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Wissmann,
Nach § 7 des zu Anfang des Jahres neu geschaffenen „Luftsicherheitsgesetzes“ muss jeder Luftfahrer auf seine Zuverlässigkeit hin überprüft werden, auch um seine bestehende Lizenz zu erhalten.
Das heißt im Einzelnen, dass ich eine existierende, gültige Lizenz verliere, wenn ich nicht „freiwillig“ jedes Jahr einen kostenpflichtigen Antrag stelle, mich zu überprüfen. Dazu muss ich „freiwillig“ den Datenschutz aufheben, damit sämtliche Behörden bis hin zu Geheimdiensten ihre Daten über mich austauschen dürfen und dann entschieden wird, ob keine Zweifel an meiner Zuverlässigkeit verbleiben. Es gibt aber keine festgelegten Zuverlässigkeitskriterien, d.h. es wird willkürlich entschieden.
Dazu kommt, dass die entsprechenden Verordnungen, denen der Bundesrat zustimmen muss, nicht vorhanden sind, dennoch das Verfahren unter Hintergehen des Bundesrates durchgeführt wird (laut Anweisung Bundesinnenministerium).
Hier werden Grundrechte ausgehebelt, die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, Rechtssicherheit ist nicht gegeben. Bitte teilen Sie mit, was Sie dagegen sofort und nach der Wahl unternehmen werden.
Davon sind mehrere zehntausend Piloten und Bürger betroffen.
Ihre Antworten werden in Fliegerkreisen und entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden.
Hier sind dazu noch die §§:
Laut § 7 (2) LuftSiG erfolgt die Überprüfung erfolgt auf Antrag des Betroffenen, d.h. freiwillig.
Laut LuftSiG §17 (1) „regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung“. Diese Durchführungsverordnung gibt es nicht. Für eine Überprüfung ohne DVO fehlt die Rechtsgrundlage.
Laut § 7 (6) LuftSiG bleibt die Lizenz nur erhalten, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (Umkehr der Beweislast, Abkehr von der Unschuldsvermutung). Die Zuverlässigkeitskriterien sind nicht bekannt. Dieser Zustand widerspricht dem in Art. 103 (2) GG verankerten Grundsatz „Keine Strafe für eine Tat, deren Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich nicht bestimmt war“.
Nach § 7 (6) LuftSiG erfolgt ein weitgehender Datenaustausch verschiedenster Behörden. Dazu wird das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige freiwillige Einverständnis erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten, dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG.
Die Lizenz führende Behörde droht damit, dass bei Nichtstellen des Antrages auf Zuverlässigkeitsüberprüfung meine Lizenz eingezogen wird, da ich durch Nichtstellen des Antrags automatisch als unzuverlässig gelte.
Sehr geehrter Herr Schöttker,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Juni, in welchem Sie die im Luftsicherheitsgesetz geforderte Zuverlässigkeitsüberprüfung für Piloten von Motorflugzeugen und Motorseglern kritisieren. Gerne nehme ich hierzu Stellung.
Ich kann Ihre Argumente grundsätzlich nachvollziehen, möchte aber ebenso die im Kern richtige Intention des Gesetzes herausstellen. Bei den gegensätzlichen Positionen ergibt sich eine schwierige Situation, die einer für alle Beteiligten tragbaren Lösung in naher Zukunft zugeführt werden muss.
Einerseits ist es richtig, dass das konkrete Gefährdungspotential von Kleinflugzeugen geringer ist als dasjenige von Linienflugzeugen. Andererseits darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das Schutzgut des Luftsicherheitsgesetzes ein überragend wichtiges Allgemeingut darstellt. Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Bevölkerung ist das schützenswerteste Allgemeingut, welches hinter einem Gesetz stehen kann. Daraus folgt, dass auch die Einschränkungen, welche ein Gesetz dem Bürger abverlangen darf, umso größer sein dürfen. Hierbei ist vom Gesetzgeber auch die abstrakte Gefährdung zu berücksichtigen, die möglicherweise von Kleinflugzeugen und deren Piloten ausgehen kann.
Allerdings ist der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines Gesetzes zu wahren. Dieser besagt, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen und Einschränkungen der betroffenen Personen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck des Gesetzes stehen müssen.
Es lässt sich nicht bestreiten, dass es in unser aller Interesse ist, den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des deutschen Luftverkehrs sowie vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen in unserem Lande sicherzustellen. Der hiermit verbundenen Gefahren für die Allgemeinheit sind wir uns alle bewusst. Deshalb bedarf es einer ausgewogenen Regelung und Umsetzung, die sowohl den Interessen der Allgemeinheit als auch denen der betroffenen Piloten gerecht wird.
Es soll und darf dabei wiederum kein Pilot ohne vorherige Überprüfung im Einzelfall eines generellen Verdachts bezichtigt oder gar als potentieller Terrorist eingestuft werden. Verbindliche Kriterien sind festzulegen, um Vorhersehbarkeit zu schaffen und scheinbar willkürliche Entscheidungen auszuschließen. Auch ist sicherzustellen, dass bei der Überprüfung der Pilotinnen und Piloten erhobene Daten nur den Datenschutzbestimmungen entsprechend verwendet werden.
Ferner müssen für die Durchführung des Gesetzes in den Ländern einheitliche Regeln gelten. Die Umsetzung der Durchführungsverordnung zum Luftsicherheitsgesetz muss flächendeckend – wie bei jedem anderen Gesetz auch – gewährleistet sein, um die Rechtsgleichheit im Bundesgebiet und die Rechtssicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen.
Gerade im Bereich des Freizeitsports halte ich jegliche Bürokratisierung für bedenklich. Nur bei zwingenden Gründen kann ich eine solche akzeptieren. Da die Entbürokratisierung in der Bundesrepublik ein Hauptanliegen meiner politischen Arbeit ist, werde ich mich für jede Maßnahme, die zum Abbau der Bürokratisierung in unserem Lande führt, im Deutschen Bundestag nachhaltig einsetzen. Es gibt heute bereits zu viele Regelungen, von denen manche widersprüchlich und/oder überzogen sind. Verwaltungsvorgänge sind immer noch zu umständlich und zu langsam – diese Tendenz gilt es nicht noch zu fördern, sondern aufzuhalten und entgegenzuwirken. Eine Politik der zunehmenden Regulierung und der Bevormundung des einzelnen Bürgers, wie von der rot-grünen Bundesregierung seit nunmehr über sechs Jahren betrieben, lehne ich aus wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Gründen strikt ab. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird sich daher auch weiterhin dafür einsetzen, die Bürokratie abzubauen sowie die Verwaltung zu vereinfachen und Entscheidungen schneller zu machen.
Deswegen ist bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz eine vernünftige und für alle Betroffenen akzeptable Regelung im Interesse der Allgemeinheit zu finden. Dafür werden sich CDU und CSU im Deutschen Bundestag einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Matthias Wissmann