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Frage von Hesse U. •

Frage an Matthias Wissmann von Hesse U. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Ich bin 63 Jahre alt und stehe tatsächlich erstmals vor der Frage, ob ich wählen soll.Ich bin überzeugter Europäer und verwahre mich dagegen, dass die Türkei Mitglied der EU werden soll. Dann hätten wir eine AU.
Wenn die Türkei die Möglichkeit hätte, in ihrem Umfeld federführend eine wirtschaftliche/politische Union mit ihren Nachbar- Ländern zu gründen, würde sie kein Interesse mehr an der EU haben.
Für eine Wahlbeteiligung ist deshalb für mich
die Frage und ihre Antwort hierzu primär: Steht die CDU bei einem Wahlerfolg fest zu ihrem bisherigen Standpunkt bezüglich einer Nichtmitgliedschaft der Türkei ?
Gruss Hesse

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hesse,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email vom 3. August. Sie werfen darin die Frage auf, ob die CDU bei einem Wahlerfolg fest zu ihrem bisherigen Standpunkt bezüglich einer Nichtmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union steht. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Für CDU und CSU müssen Klarheit und Verlässlichkeit wieder Maximen politischen Handelns werden. Denn nur so kann Politik Veränderungen erfolgreich gestalten und nur so können wir den rot-grünen Kreislauf von Versprechungen, Erwartungen und Enttäuschungen durchbrechen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande zurückgewinnen.

Deshalb haben wir in dem gemeinsamen Regierungsprogramm von CDU und CSU unsere bisherige Position wie folgt niedergeschrieben: „Wir setzen auf eine privilegierte Partnerschaft mit der Türkei, weil eine Vollmitgliedschaft die Integrationsfähigkeit der Europäischen Union überfordern würde. Mit einer privilegierten Partnerschaft, nicht mit einer unrealistischen Beitrittsperspektive, wollen wir die demokratische rechtsstaatliche und wirtschaftliche Entwicklung der Türkei, mit der wir sicherheitspolitisch in der NATO eng verbunden sind, nach Kräften fördern.“

Da sich die Integrationsfähigkeit der Europäischen Union in unserer Generation sicherlich nicht so entscheidend ändern wird, dass die EU die Türkei als Vollmitglied aufnehmen könnte, ohne dass „die Stoßkraft der europäischen Integration“ (4. Kopenhagener Beitrittskriterium beschlossen vom Europäischen Rat in Kopenhagen im Juni 1993) verloren ginge, kann ich Ihre Frage mit „JA“ beantworten.

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie bei der bevorstehenden Bundestagswahl erstmals von Ihrem verfassungsrechtlich verankerten Wahlrecht Gebrauch machen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Matthias Wissmann